Das Deut­sche Insti­tut für Men­schen­rech­te (DIMR) hat ein Hin­ter­grund­pa­pier „Schutz­su­chen­de unter Gene­ral­ver­dacht? – Euro­dac und die bio­me­tri­sche Erfas­sung von Asyl­su­chen­den und irre­gu­lä­ren Migran­ten“ aus Anlass eines Pres­se­ge­sprächs vor­ge­stellt. Die im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren zur am 20. Juli 2015 in Kraft getre­te­nen Euro­dac-Ver­ord­nung vor­ge­brach­te Kri­tik, durch die Öff­nung von Euro­dac für den Zugriff der Sicher­heits­be­hör­den wer­de eine beson­ders vul­nerable Grup­pe wie Straf­tä­ter behan­delt und ent­spre­chend stig­ma­ti­siert, blei­be unver­än­dert aktu­ell. Ange­sichts der aktu­el­len Plä­ne, in neu zu schaf­fen­den Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen auch Fron­tex und Euro­pol zu invol­vie­ren, sowie Über­le­gun­gen, sogar Geheim­diens­ten den Zugriff auf die Fin­ger­ab­drü­cke von Asyl­su­chen­den zu eröff­nen, ste­he zu befürch­ten, dass die Ver­fah­rens­ga­ran­tien für Asyl­su­chen­de voll­ends zur Far­ce ver­kom­men könn­ten. Im Kon­text der Bekämp­fung von Schleu­ser­kri­mi­na­li­tät und soge­nann­ter aus­län­di­scher Kämp­fer dro­he ein Daten­ab­gleich durch Sicher­heits­be­hör­den zur Regel zu werden.

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