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Eurodac: Schutzsuchende unter Generalverdacht?
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat ein Hintergrundpapier „Schutzsuchende unter Generalverdacht? – Eurodac und die biometrische Erfassung von Asylsuchenden und irregulären Migranten“ aus Anlass eines Pressegesprächs vorgestellt. Die im Gesetzgebungsverfahren zur am 20. Juli 2015 in Kraft getretenen Eurodac-Verordnung vorgebrachte Kritik, durch die Öffnung von Eurodac für den Zugriff der Sicherheitsbehörden werde eine besonders vulnerable Gruppe wie Straftäter behandelt und entsprechend stigmatisiert, bleibe unverändert aktuell. Angesichts der aktuellen Pläne, in neu zu schaffenden Aufnahmeeinrichtungen auch Frontex und Europol zu involvieren, sowie Überlegungen, sogar Geheimdiensten den Zugriff auf die Fingerabdrücke von Asylsuchenden zu eröffnen, stehe zu befürchten, dass die Verfahrensgarantien für Asylsuchende vollends zur Farce verkommen könnten. Im Kontext der Bekämpfung von Schleuserkriminalität und sogenannter ausländischer Kämpfer drohe ein Datenabgleich durch Sicherheitsbehörden zur Regel zu werden.