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EuGH: Urteil zu Homosexualität als Verfolgungsgrund
Am 22. November 2013 berichtete der EU Observer von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Anfang des Monats. Das Urteil klärt Aspekte des europäischen Asylrechts hinsichtlich der Asylanträge von homosexuellen Schutzsuchenden, die aus einem Land geflohen sind, in dem Homosexualität kriminalisiert wird. Das Gericht legte fest, dass Asylsuchende nicht gezwungen werden können, zurückzukehren und ihre Homosexualität im Herkunftsland zu verbergen oder diese nur eingeschränkt auszuleben. Im Urteil heißt es: „Die Frage, ob von einem Asylbewerber erwartet werden kann, dass er seine Homosexualität in seinem Herkunftsland geheim hält oder sich beim Ausleben dieser sexuellen Ausrichtung zurückhält, um eine Verfolgung zu vermeiden, verneint der Gerichtshof. Er ist der Ansicht, dass es der Anerkennung eines für die Identität so bedeutsamen Merkmals, dass die Betroffenen nicht gezwungen werden sollten, auf es zu verzichten, widerspricht, wenn von den Mitgliedern einer sozialen Gruppe, die die gleiche sexuelle Ausrichtung haben, verlangt wird, dass sie diese Ausrichtung geheim halten. Daher kann, so der Gerichtshof, nicht erwartet werden, dass ein Asylbewerber seine Homosexualität in seinem Herkunftsland geheim hält, um eine Verfolgung zu vermeiden.“ Dem Artikel des EU Observers zufolge riskieren Homosexuelle derzeit in 76 Ländern strafrechtliche Verfolgung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung.