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EuGH-Urteil: Frontex-Leitlinien undemokratisch
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 5. September 2012 den Beschluss über die See-Operationen von Frontex für nichtig erklärt. Die darin geregelten Leitlinien bleiben jedoch so lange in Kraft, bis im Rahmen einer angemessenen Frist eine Neuregelung erlassen wird.
Die nun für rechtswidrig erklärten Frontex-Leitlinien regeln, welche menschenrechtlichen Maßstäbe Seepatrouillen einhalten müssen. Menschenrechtsorganisationen gehen die bestehenden Leitlinien nicht weit genug. Sie sehen darin nicht mehr als einen ersten Schritt, um die Menschenrechte auf hoher See wirksam durchzusetzen. Die Frontex-Leitlinien sind an mehreren Stellen zu unkonkret, zum Beispiel in der Frage, wann Bootsflüchtlinge auf EU-Territorium gebracht werden müssen. Der EuGH hat die Frontex-Leitlinien nun jedoch nicht aus inhaltlichen Gründen gekippt, sondern weil sie nicht unter ausreichend demokratischer Beteiligung zustande gekommen sind. Sie wurden nämlich nur vom Rat und nicht auch vom EU-Parlament verabschiedet. Mit dem Beschluss wurden jedoch wesentliche Bestimmungen des Schengener Grenzkodex geändert, der vom Parlament mit beschlossen worden ist. Die Gesetzgebungskompetenz des EU-Parlaments wurde durch den Beschluss der Leitlinien also in unzulässiger Weise umgangen.