01.03.2014

Newsletter Mar 2014

Mit sei­nem Urteil vom 27. Febru­ar 2014 hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof in Luxem­burg (EuGH) klar­ge­stellt, dass die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für Asyl­su­chen­de so bemes­sen sein muss, dass ein men­schen­wür­di­ges Leben mög­lich ist. Geklagt hat­te Fami­lie Saci­ri mit drei min­der­jäh­ri­gen Kin­dern. Die zustän­di­ge Föde­ral­agen­tur für die Auf­nah­me von Asyl­be­wer­bern (Feda­sil) in Bel­gi­en hat­te ihnen einen Auf­nah­me­platz ver­wei­gert und sie an das Öffent­li­che Sozi­al­hil­fe­zen­trum Diest (ÖSHZ) wei­ter ver­wie­sen. Aber auch dort hat­te Fami­lie Saci­ri kei­ne Unter­kunft bekom­men. Auf dem pri­va­ten Woh­nungs­markt konn­te die Fami­lie sich die hohen Mie­ten nicht leis­ten, sodass sie einen Antrag auf staat­li­che Unter­stüt­zung stell­ten. Die­se wur­de ihnen mit der Begrün­dung ver­wei­gert, dass die von der Feda­sil bereit­ge­stell­ten Auf­nah­me­struk­tu­ren für sie zustän­dig sei­en. Hier­ge­gen klag­te die Fami­lie. Die bel­gi­sche Jus­tiz ver­ur­teil­te die Feda­sil dar­auf­hin, der Fami­lie Saci­ri Auf­nah­me zu gewäh­ren und knapp 3.000 Euro für die drei Mona­te zu zah­len, in denen sie nicht von der Feda­sil unter­ge­bracht wor­den war. Hier­ge­gen leg­te Feda­sil bei der nächst­hö­he­ren Gerichts­in­stanz Rechts­mit­tel ein. Die­se rief den EuGH an, um eine euro­pa­recht­li­che Klä­rung her­bei­zu­füh­ren. Dar­auf­hin ent­schied nun der EuGH: Wird die Ver­sor­gung von Asyl­su­chen­den nicht durch Sach­leis­tun­gen, son­dern durch Geld­mit­tel gewähr­leis­tet, müs­sen die­se die Betrof­fe­nen ins­be­son­de­re in die Lage ver­set­zen, eine Unter­kunft zu fin­den, wobei gege­be­nen­falls die Wah­rung der Inter­es­sen beson­ders bedürf­ti­ger Per­so­nen zu berück­sich­ti­gen ist. Ein men­schen­wür­di­ges Leben, bei dem die Gesund­heit und der Lebens­un­ter­halt der Schutz­su­chen­den gesi­chert sind, muss gewähr­leis­tet sein. Eine Voll­aus­las­tung der Auf­nah­me­plät­ze recht­fer­ti­ge nicht, dass von den Garan­tien der Richt­li­nie abge­wi­chen werde.

Das EuGH-Urteil im Wort­laut : curia.europa.eu/juris/document/document.jsf