Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat sich in einem Ver­fah­ren mit der Fra­ge aus­ein­an­der­zu­set­zen, ob die deut­schen Wohn­sitz­auf­la­gen, wie sie sub­si­di­är geschütz­te Per­so­nen haben, mit EU-Recht ver­ein­bar sind. Der Gene­ral­an­walt beim EUGH ver­trat in sei­nem Schluss­an­trag die Auf­fas­sung, dass dem nicht so sei.

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