01.10.2011

Newsletter Oct 2011

Euro­pa-Par­la­ment und am 10. Okto­ber nun der Euro­päi­sche Rat zuge­stimmt hat.
An eini­gen Stel­len des über­ar­bei­te­ten Tex­tes wird im Gegen­satz zur bis­he­ri­gen Ver­ord­nung expli­zit auf zen­tra­le Instru­men­te des Flücht­lings­schut­zes hin­ge­wie­sen. In Hin­blick auf die Man­dats­er­wei­te­rung der Agen­tur erge­ben sich jedoch neue Gefah­ren für den Flücht­lings­schutz. Die Agen­tur soll wei­te­re Kom­pe­ten­zen im Hin­blick auf die Zusam­men­ar­beit mit Dritt­staa­ten erhal­ten. Im aktu­el­len Ent­wurf steht, dass es sich bei den ent­spre­chen­den Dritt­staa­ten um Län­der han­deln soll, die „Min­dest­men­schen­rechts­stan­dards“ respek­tie­ren – eine höchst pro­ble­ma­ti­sche For­mu­lie­rung. Men­schen­rech­te sind unteilbar.