Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat am 13. Mai 2015 mit der „Euro­päi­schen Migra­ti­ons­agen­da“ Weg­mar­ken für die zukünf­ti­ge euro­päi­sche Flücht­lings- und Migra­ti­ons­po­li­tik gesetzt. Dabei wur­de auch ein Quo­ten­schlüs­sel vor­ge­schla­gen, der eine Ver­tei­lung von Flücht­lin­gen auf alle EU-Mit­glieds­staa­ten vor­sieht. Zunächst soll die Ver­tei­lung nur in soge­nann­ten Not­si­tua­tio­nen durch­ge­führt wer­den. In den nächs­ten zwei Jah­ren sol­len bei­spiels­wei­se 40.000 Flücht­lin­ge aus Grie­chen­land und Ita­li­en an ande­re EU-Staa­ten ver­teilt wer­den. Ange­sichts von der­zeit tau­sen­den Flücht­lin­gen, die wöchent­lich auf den grie­chi­schen Inseln ankom­men, ist die Effek­ti­vi­tät des Instru­ments jeden­falls frag­lich. Der Europa­re­fe­rent von PRO ASYL, Karl Kopp, hat die Quo­ten­plä­ne der EU als eine zutiefst unso­li­da­ri­sche Rege­lung gegen­über dem Deutsch­land­funkt kritisiert.

Alle Beiträge von Fachpolitischer Newsletter N° 216 ansehen