01.08.2014

Newsletter Aug 2014

In der­sel­ben Aus­ga­be des Asyl­ma­ga­zins beschäf­ti­gen sich Bei­trä­ge von Anna-Lena Schus­ter und Nad­ja Sab­o­row­ski mit Aus­le­gungs- und Umset­zungs­er­for­der­nis­sen der EU-Auf­nah­me­richt­li­nie. Sie ist spä­tes­tens zum 15. Juli 2015 umzu­set­zen. Die Behör­den sind auf­ge­for­dert, die Umstän­de für die Auf­nah­me von Per­so­nen mit beson­de­ren Bedürf­nis­sen zu einem vor­ran­gi­gen Anlie­gen zu machen. Die Richt­li­nie sieht hier­für eine Beur­tei­lung auf der Grund­la­ge des Arti­kels 22 vor. Der Arti­kel von Anna-Lena Schus­ter beschäf­tigt sich unter der Über­schrift „Ein beson­de­res Bedürf­nis“ damit, wie die­ses Beur­tei­lungs­er­for­der­nis des Art. 22 der Auf­nah­me­richt­li­nie und wei­te­re Begrif­fe der Richt­li­nie aus­zu­le­gen sind. Wie lässt sich das Beur­tei­lungs­an­ge­bot insti­tu­tio­na­li­sie­ren? Wie kann die Infor­ma­ti­ons­pflicht aus der Richt­li­nie umge­setzt wer­den? Wie kön­nen die beson­de­ren Bedürf­nis­se ermit­telt und frü­hest­mög­li­che Maß­nah­men ein­ge­lei­tet wer­den? Es wird viel zu tun sein, gera­de vor dem Hin­ter­grund, dass ja bereits die alte Auf­nah­me­richt­li­nie eini­ge kaum ein­ge­lös­te Ver­pflich­tun­gen ent­hielt und die Bun­des­re­gie­rung die Auf­fas­sung ver­tritt, dass der sich aus der neu­en Auf­nah­me­richt­li­nie erge­ben­de Umset­zungs­auf­wand eher gering sei.

Nad­ja Sab­o­row­ski stellt unter der Über­schrift „Wie wer­den beson­de­re Bedürf­nis­se nach der Auf­nah­me­richt­li­nie ermit­telt?“ Emp­feh­lun­gen aus der Pra­xis dar. Nach ihrer Auf­fas­sung erge­ben sich aus bereits ent­wi­ckel­ten, in der Pra­xis erprob­ten Model­len in ver­schie­de­nen Bun­des­län­dern Erkennt­nis­se für die Aus­ge­stal­tung eines Beur­tei­lungs­ver­fah­rens. Dabei müss­ten staat­li­che und nicht­staat­li­che Akteu­re mit­ein­an­der ver­zahnt wer­den, um eine effek­ti­ve Umset­zung von Schutz­vor­schrif­ten zu errei­chen. Der Arti­kel bezieht ins­be­son­de­re Erfah­run­gen des Ber­li­ner Netz­werks für beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge Flücht­lin­ge ein.