Fachnewsletter
EU-Aufnahmerichtlinie: Auslegungs- und Umsetzungserfordernisse
In derselben Ausgabe des Asylmagazins beschäftigen sich Beiträge von Anna-Lena Schuster und Nadja Saborowski mit Auslegungs- und Umsetzungserfordernissen der EU-Aufnahmerichtlinie. Sie ist spätestens zum 15. Juli 2015 umzusetzen. Die Behörden sind aufgefordert, die Umstände für die Aufnahme von Personen mit besonderen Bedürfnissen zu einem vorrangigen Anliegen zu machen. Die Richtlinie sieht hierfür eine Beurteilung auf der Grundlage des Artikels 22 vor. Der Artikel von Anna-Lena Schuster beschäftigt sich unter der Überschrift „Ein besonderes Bedürfnis“ damit, wie dieses Beurteilungserfordernis des Art. 22 der Aufnahmerichtlinie und weitere Begriffe der Richtlinie auszulegen sind. Wie lässt sich das Beurteilungsangebot institutionalisieren? Wie kann die Informationspflicht aus der Richtlinie umgesetzt werden? Wie können die besonderen Bedürfnisse ermittelt und frühestmögliche Maßnahmen eingeleitet werden? Es wird viel zu tun sein, gerade vor dem Hintergrund, dass ja bereits die alte Aufnahmerichtlinie einige kaum eingelöste Verpflichtungen enthielt und die Bundesregierung die Auffassung vertritt, dass der sich aus der neuen Aufnahmerichtlinie ergebende Umsetzungsaufwand eher gering sei.
Nadja Saborowski stellt unter der Überschrift „Wie werden besondere Bedürfnisse nach der Aufnahmerichtlinie ermittelt?“ Empfehlungen aus der Praxis dar. Nach ihrer Auffassung ergeben sich aus bereits entwickelten, in der Praxis erprobten Modellen in verschiedenen Bundesländern Erkenntnisse für die Ausgestaltung eines Beurteilungsverfahrens. Dabei müssten staatliche und nichtstaatliche Akteure miteinander verzahnt werden, um eine effektive Umsetzung von Schutzvorschriften zu erreichen. Der Artikel bezieht insbesondere Erfahrungen des Berliner Netzwerks für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge ein.