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Erneute Verurteilung Griechenlands wegen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung bei Inhaftierung
In einem weiteren Urteil zu den Aufnahme- und Haftbedingungen für Asylsuchende in Griechenland sprach der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Griechenland am 9. Oktober 2014 schuldig. Verhandelt wurde der Fall H.H. versus Greece: Ein iranischer Flüchtling wurde nach seiner Ankunft in Griechenland im Grenzposten Soufli inhaftiert, wo er bis zu der Entscheidung bezüglich seiner Abschiebung bleiben sollte, da notwendige Reisedokumente fehlten. Als die Grenzbeamten seinen Asylantrag nicht entgegennahmen, nähte der Schutzsuchende seine Lippen zusammen aus Protest gegen die Bedingungen in Soufli und gegen die Verweigerung der Behörden, sein Schutzgesuch zu akzeptieren. H.H. berichtete, dass er zwischen 2010 und 2011 während sechs Monaten in der Grenzstation Soufli inhaftiert war, zeitweise auch im Haftzentrum Feres. In beiden Zentren hatte er keinen Freigang nach Draußen. Die miserablen Haftbedingungen, die durch Überbelegung, unhygienische Bedingungen und eine mangelhaften Ausstattung geprägt war, hatten gravierende Auswirkungen auf die psychische Gesundheit von H.H., der mehrere Suizidversuche unternahm. Der EGMR verurteilte Griechenland vor diesem Hintergrund, gegen Artikel 3 (Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen zu haben.
Urteil:http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001–146777#{%22itemid%22:[%22001–146777%22]}