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Erlass zur Passbeschaffung syrischer Staatsangehöriger
Die Situation in Syrien hat das Auswärtige Amt zu der Einschätzung gebracht, dass mit der Übermittlung persönlicher Daten an die Botschaft Syriens auch hierzulande lebende syrische Staatsangehörige und deren Familienangehörige in Syrien gefährdet werden könnten. Eine relativ späte Einsicht. Zynisch formuliert: einige Dutzend Folterfälle und einen Bürgerkrieg später. Immerhin erging daraufhin am 10. Mai 2012 in Hessen ein Erlass, dass sich syrische Staatsangehörige zur Erledigung ihrer passrechtlichen Angelegenheiten vorläufig nicht an die Konsularabteilung der syrischen Auslandsvertretung wenden müssen und unter bestimmten Voraussetzungen dennoch einen Ausweisersatz bzw. eine Duldung erhalten können.