Die Bun­des­re­gie­rung hat eine Klei­ne Anfra­ge der Bun­des­tags­frak­ti­on Die Lin­ke zu ergän­zen­den Infor­ma­tio­nen zur Asyl­sta­tis­tik für das ers­te Quar­tal 2016 beant­wor­tet (BT-Druck­sa­chen 18/8038). Die berei­nig­te Schutz­quo­te lag im ers­ten Quar­tal 2016 bei 71%, rekord­ver­däch­tig. Beson­ders hoch lag sie bei eri­tre­ischen (99,3%) und ira­ki­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen (95%). Wenn man die West­bal­kan­flücht­lin­ge her­aus­rech­net, lag die berei­nig­te Gesamt­schutz­quo­te bei 91,5%. Die poli­ti­sche Mani­pu­la­ti­ons­an­fäl­lig­keit von Aner­ken­nungs-/ Schutz­quo­ten zeigt sich bei einer Betrach­tung der berei­nig­ten Schutz­quo­ten zu Marok­ko. Die hat­te im vier­ten Quar­tal 2015 bei 13,9% gele­gen, im Fol­ge­quar­tal nur noch bei 2,1%. Nach den Ereig­nis­sen von Köln gerie­ten Asyl­su­chen­de aus die­sem Land offen­sicht­lich unter asyl­recht­li­chen Generalverdacht.

Ein durch­schnitt­li­ches Asyl­ver­fah­ren dau­ert nach Anga­ben des Bun­des­am­tes sechs Mona­te. Der leich­te Anstieg ergibt sich offi­zi­ell aus einer ver­stärk­ten Bear­bei­tung von kom­ple­xe­ren Alt­fäl­len mit län­ge­ren Ver­fah­rens­dau­ern. Wei­ter­hin extrem lan­ge in der War­te­schlei­fe hän­gen afgha­ni­sche, eri­tre­ische, ira­ni­sche und paki­sta­ni­sche Flücht­lin­ge mit Ver­fah­rens­dau­ern zwi­schen 11,7 und 18,9 Monaten.

Die­se offi­zi­el­len Ver­fah­rens­dau­ern bil­den nur einen Teil der Rea­li­tät ab. Immer noch müs­sen Asyl­su­chen­de zum Teil mona­te­lang war­ten, um über­haupt offi­zi­ell ihren Asyl­an­trag stel­len zu kön­nen. Die Rück­stän­de zwi­schen der Erst­erfas­sung im Easy-Sys­tem und der Regis­trie­rung beim Bun­des­amt sind nach wie vor beträcht­lich. Da wird es künf­tig noch mehr Per­so­nal beim Bun­des­amt geben, jedoch ist abseh­bar, dass die Bear­bei­tungs­dau­ern für Flücht­lin­ge, die bis­lang im schrift­li­chen ver­ein­fach­ten Ver­fah­ren ent­schie­den wur­den, zuneh­men wer­den, wenn sie ins Nor­mal­ver­fah­ren mit umfas­sen­der Asyl­an­hö­rung hin­ein müssen.

Zum Quar­tals­en­de waren fast 100.000 Asyl­ver­fah­ren seit über 12 Mona­ten anhän­gig, unter ihnen rund ein Drit­tel aus Her­kunfts­staa­ten, bei denen extrem hohe Aner­ken­nungs­chan­cen bestehen. Vor die­sem Hin­ter­grund hat sich die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te der Lin­ken Ulla Jelp­ke für eine groß­zü­gi­ge Alt­fall­re­ge­lung aus­ge­spro­chen. Die lan­gen Ver­fah­rens­dau­ern sei­en ein kla­rer Ver­stoß gegen EU-Recht, zumin­dest in den über 55.000 Fäl­len, die über 18 Mona­te dau­er­ten. Län­ger dürf­ten sie nach der EU-Ver­fah­rens­richt­li­nie selbst in außer­ge­wöhn­li­chen Fäl­len nicht dau­ern. Die Zahl der an deut­schen Gren­zen auf­ge­grif­fe­nen unbe­glei­te­ten Min­der­jäh­ri­gen ver­drei­fach­te sich zwi­schen Novem­ber 2015 und Dezem­ber 2015. Hin­ter­grund dürf­te die Kor­rek­tur der sta­tis­ti­schen Erfas­sung sein, nach­dem die Bun­des­po­li­zei über län­ge­re Zeit hin­weg nur die unter 16-jäh­ri­gen Kin­der erfasst hat­te. Eine wei­te­re Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung wider­legt Behaup­tun­gen, die mehr­fach auch aus Regie­rungs­krei­sen in den Raum gestellt wur­den, die Geschich­te von den angeb­li­chen in gro­ßer Zahl gefälsch­ten Iden­ti­täts­pa­pie­ren und Doku­men­ten, mit denen syri­sche Flücht­lin­ge nach Deutsch­land kom­men. Von über 76.000 über­prüf­ten Doku­men­ten wur­den gera­de ein­mal 324 (0,4%) beanstandet.

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