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Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2016
Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke zu ergänzenden Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2016 beantwortet (BT-Drucksachen 18/8038). Die bereinigte Schutzquote lag im ersten Quartal 2016 bei 71%, rekordverdächtig. Besonders hoch lag sie bei eritreischen (99,3%) und irakischen Staatsangehörigen (95%). Wenn man die Westbalkanflüchtlinge herausrechnet, lag die bereinigte Gesamtschutzquote bei 91,5%. Die politische Manipulationsanfälligkeit von Anerkennungs-/ Schutzquoten zeigt sich bei einer Betrachtung der bereinigten Schutzquoten zu Marokko. Die hatte im vierten Quartal 2015 bei 13,9% gelegen, im Folgequartal nur noch bei 2,1%. Nach den Ereignissen von Köln gerieten Asylsuchende aus diesem Land offensichtlich unter asylrechtlichen Generalverdacht.
Ein durchschnittliches Asylverfahren dauert nach Angaben des Bundesamtes sechs Monate. Der leichte Anstieg ergibt sich offiziell aus einer verstärkten Bearbeitung von komplexeren Altfällen mit längeren Verfahrensdauern. Weiterhin extrem lange in der Warteschleife hängen afghanische, eritreische, iranische und pakistanische Flüchtlinge mit Verfahrensdauern zwischen 11,7 und 18,9 Monaten.
Diese offiziellen Verfahrensdauern bilden nur einen Teil der Realität ab. Immer noch müssen Asylsuchende zum Teil monatelang warten, um überhaupt offiziell ihren Asylantrag stellen zu können. Die Rückstände zwischen der Ersterfassung im Easy-System und der Registrierung beim Bundesamt sind nach wie vor beträchtlich. Da wird es künftig noch mehr Personal beim Bundesamt geben, jedoch ist absehbar, dass die Bearbeitungsdauern für Flüchtlinge, die bislang im schriftlichen vereinfachten Verfahren entschieden wurden, zunehmen werden, wenn sie ins Normalverfahren mit umfassender Asylanhörung hinein müssen.
Zum Quartalsende waren fast 100.000 Asylverfahren seit über 12 Monaten anhängig, unter ihnen rund ein Drittel aus Herkunftsstaaten, bei denen extrem hohe Anerkennungschancen bestehen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundestagsabgeordnete der Linken Ulla Jelpke für eine großzügige Altfallregelung ausgesprochen. Die langen Verfahrensdauern seien ein klarer Verstoß gegen EU-Recht, zumindest in den über 55.000 Fällen, die über 18 Monate dauerten. Länger dürften sie nach der EU-Verfahrensrichtlinie selbst in außergewöhnlichen Fällen nicht dauern. Die Zahl der an deutschen Grenzen aufgegriffenen unbegleiteten Minderjährigen verdreifachte sich zwischen November 2015 und Dezember 2015. Hintergrund dürfte die Korrektur der statistischen Erfassung sein, nachdem die Bundespolizei über längere Zeit hinweg nur die unter 16-jährigen Kinder erfasst hatte. Eine weitere Antwort der Bundesregierung widerlegt Behauptungen, die mehrfach auch aus Regierungskreisen in den Raum gestellt wurden, die Geschichte von den angeblichen in großer Zahl gefälschten Identitätspapieren und Dokumenten, mit denen syrische Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Von über 76.000 überprüften Dokumenten wurden gerade einmal 324 (0,4%) beanstandet.