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Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2015
Die Bundesregierung hat am 26. November 2015 eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2015“ (BT-Drucksache 18/6353, 18/6860) beantwortet. Daraus ergeben sich eine Vielzahl interessanter Aspekte: Die bereinigte Schutzquote ist weiter gestiegen, nämlich auf 52,6 Prozent. Selbst bei Afghanistan beträgt sie mehr als 86 Prozent, was Behauptungen des Bundesinnenministers nicht gerade unterstützt, der zu mehr Abschiebungen nach Afghanistan kommen will und dabei auch auf die Anerkennungschancen von Afghanen hingewiesen hat. Trotz extrem hoher Schutzquoten werden etwa Afghanen und Somalier nicht zur Teilnahme an Integrationskursen zugelassen, weil sie nicht zu den Gruppen gehören, bei denen eine gute Bleiberechtsprognose besteht – absurd!
Die bereinigte Schutzquote (= der Anteil aller positiven Entscheidungen an den gesamten Entscheidungen – ohne Berücksichtigung der sogenannten formellen Entscheidungen, in denen eine inhaltliche Entscheidung nicht getroffen wurde) beträgt bei Asylsuchenden, die nicht aus Ländern des westlichen Balkans kommen, 94,2 Prozent.
Die Antworten der Bundesregierung zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von Asylanträgen sind unbrauchbar, weil nicht angegeben wird, wie lange es von der ersten Registrierung in Deutschland bis zur förmlichen Stellung des Asylantrages dauert. Diese oftmals monatelange Dauer geht nicht in die statistische Verfahrensdauer ein. Deutlich wird aus der Antwort der Bundesregierung aber, dass die Verfahrensdauern für nicht vorrangig behandelte Staaten (Syrien, westlicher Balkan usw.) sehr lang sind und überwiegend über einem Jahr liegen. Die durchschnittliche Dauer von Verfahren ohne Folgeverfahren, ohne Dublin-Verfahren und ohne priorisierte Länder beträgt 15 Monate.
Etwa dreiviertel aller Neuzugänge betreffen bisher vorrangig behandelte („priorisierte“) Länder. Der Großteil aller Verfahren sind also solche Sonderverfahren. Was früher als das Regelverfahren galt, Verfahren mit Anhörung und individueller Prüfung, ist inzwischen das Ausnahmeverfahren. Wenn dies jetzt wieder geändert werden soll, wird dies logischerweise zu einer drastischen Verlängerung der Verfahrensdauern führen. Jetzt schon ist die Zahl der seit über einem Jahr anhängigen Asylverfahren auf 75.000 gestiegen.
Der Anteil von Ablehnungen an allen ablehnenden Entscheidungen als „offensichtlich unbegründet“ betrug 94,5 Prozent, was sich aus dem hohen Anteil der Westbalkanstaaten an der Gesamtzahl der Entscheidungen erklärt. Man fragt sich aber, ob das Bundesamt die Rückkehr zu sorgfältigen einzelfallprüfungsbezogenen Asylverfahren noch schaffen wird, nachdem textbausteinbasierte o.u.-Ablehnungen jetzt seit langem die Regel sind. Es ist ja so bequem und vergleichsweise schnell…
Unter Herausrechnung der „sonstigen Verfahrenserledigungen“ ergibt sich für Asylantragsteller aus einer ganzen Reihe von Herkunftsstaaten, die vor den Verwaltungsgerichten gegen die Entscheidung des Bundesamtes klagen, eine hohe Erfolgsquote. Bei afghanischen Klägern liegt die Erfolgsquote bei gerichtlichen Entscheidungen bei über 70 Prozent.