Flucht­ur­sa­chen­be­kämp­fung ist en vogue. Da nimmt es sich gut aus, wenn die Bun­des­re­gie­rung eine Aus­ga­ben­stei­ge­rung im Bereich der Ent­wick­lungs­hil­fe ver­bu­chen kann, die im Jah­re 2015 schon 0,52% des Brut­to­na­tio­nal­ein­kom­mens betra­gen haben soll, immer­hin eine Stei­ge­rung gegen­über dem Vor­jahr von 0,10%. Skru­pel­los hin­ein­ge­rech­net wur­den aller­dings, so eine Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Klei­ne Anfra­ge der Bun­des­tags­frak­ti­on Die Lin­ke, auch Auf­wen­dun­gen für Flücht­lin­ge, die in Deutsch­land getä­tigt wur­den. Ermög­licht hat dies eine höchst merk­wür­di­ge Rege­lung der OECD, nach der dann auch die Aus­ga­ben für Stu­di­en­för­de­rung und Sti­pen­di­en für Aus­län­der in Deutsch­land hin­ein­ge­rech­net wer­den kön­nen. (Spie­gel 19/2016) Da passt es auch gut, dass man bei der Berech­nung der Asyl­aus­ga­ben des Bun­des auch mal Tei­le der Kos­ten für inter­na­tio­na­le Ein­sät­ze der Bun­des­wehr hin­rech­nen kann, wie die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Ulla Jelp­ke kritisiert.

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