Wenn Flücht­lin­ge nach Deutsch­land kom­men, wird gegen sie oft ein Straf­ver­fah­ren nach § 95 Auf­enthG wegen des ille­ga­len Grenz­über­tritts ein­ge­lei­tet. Das Ver­fah­ren wird aber oft wegen der Stel­lung des Asyl­an­trags wie­der ein­ge­stellt. Eine büro­kra­ti­sche Unsin­nig­keit, wie es auch der Bund Deut­scher Kri­mi­nal­be­am­ter fest­stellt (BDK). Der Vor­sit­zen­de Andy Neu­mann sag­te gegen­über dem SPIEGEL: „Es ist höchs­te Zeit, die fort­ge­setz­te Kri­mi­na­li­sie­rung von Flücht­lin­gen zu been­den“. Die der­zei­ti­ge Rechts­pra­xis sei „schi­zo­phren“ und dis­kri­mi­nie­re die Betrof­fe­nen. „Auf der einen Sei­te wol­len wir Men­schen in Deutsch­land vor Krieg und Ver­fol­gung schüt­zen, auf der ande­ren Sei­te machen wir sie zugleich zu Straf­tä­tern“, so der Kri­mi­na­list. Wor­te, die Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Tho­mas de Mai­ziè­re unbe­dingt errei­chen sollten.

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