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Entkriminalisierung von Flüchtlingen
Wenn Flüchtlinge nach Deutschland kommen, wird gegen sie oft ein Strafverfahren nach § 95 AufenthG wegen des illegalen Grenzübertritts eingeleitet. Das Verfahren wird aber oft wegen der Stellung des Asylantrags wieder eingestellt. Eine bürokratische Unsinnigkeit, wie es auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter feststellt (BDK). Der Vorsitzende Andy Neumann sagte gegenüber dem SPIEGEL: „Es ist höchste Zeit, die fortgesetzte Kriminalisierung von Flüchtlingen zu beenden“. Die derzeitige Rechtspraxis sei „schizophren“ und diskriminiere die Betroffenen. „Auf der einen Seite wollen wir Menschen in Deutschland vor Krieg und Verfolgung schützen, auf der anderen Seite machen wir sie zugleich zu Straftätern“, so der Kriminalist. Worte, die Bundesinnenminister Thomas de Maizière unbedingt erreichen sollten.