Der Pari­tä­ti­sche Gesamt­ver­band hat eine Arbeits­hil­fe mit dem Titel „Emp­feh­lun­gen an ein Gewalt­schutz­kon­zept zum Schutz von Frau­en und Kin­dern vor geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt in Gemein­schafts­un­ter­künf­ten“ ver­öf­fent­licht. Die vor­herr­schen­den Bedin­gun­gen in Flücht­lings­un­ter­künf­ten ohne aus­rei­chen­de Gewähr­leis­tung von Pri­vat­sphä­re und ohne Berück­sich­ti­gung der Bedarfs­si­tua­ti­on allein­ste­hen­der Frau­en sei pro­ble­ma­tisch. Die vor­herr­schen­den Bedin­gun­gen in den Unter­künf­ten, iso­lier­te Stand­or­te, nied­ri­ge Per­so­nal­schlüs­sel für die Betreu­ungs­ar­beit, feh­len­de Wohn­räu­me nur für Frau­en, könn­ten gewalt­för­dernd wir­ken und böten Frau­en und ihren Kin­dern jeden­falls kaum Schutz­mög­lich­kei­ten. Für die Frau­en sei­en ins­be­son­de­re in den ers­ten Mona­ten nach ihrer Ankunft in Deutsch­land auf­grund der Resi­denz­pflicht sowie spä­te­rer Wohn­sitz­auf­la­gen die Mög­lich­kei­ten, der Gewalt aus­zu­wei­chen, ein­ge­schränkt. Bis­lang gebe es kaum irgend­wo Gewalt­schutz­kon­zep­te für Flücht­lings­un­ter­künf­te – trotz natio­na­ler und inter­na­tio­na­ler Vor­schrif­ten. Zu den Ele­men­ten äußert sich der Pari­tä­ti­sche Gesamt­ver­band in dem Papier. Er setzt sich u.a. dafür ein, dass Schutz und Hil­fe vor geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt in Flücht­lings­un­ter­künf­ten sicher­ge­stellt sein müs­se, die Anbin­dung der Unter­brin­gungs­ein­rich­tun­gen an die vor­han­de­ne loka­le Infra­struk­tur zu gewähr­leis­ten sei, alle Not- und Gemein­schafts­un­ter­künf­te über ein Gewalt­schutz­kon­zept ver­fü­gen müss­ten, die Ein­hal­tung ent­spre­chen­der Stan­dards durch regel­mä­ßi­ge Kon­trol­len über­prüft wer­den und Flücht­lin­ge nicht län­ger als drei Mona­te in den Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen unter­ge­bracht werden.

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