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Empfehlungen für ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz von Frauen und Kindern in Gemeinschaftsunterkünften
Der Paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe mit dem Titel „Empfehlungen an ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz von Frauen und Kindern vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften“ veröffentlicht. Die vorherrschenden Bedingungen in Flüchtlingsunterkünften ohne ausreichende Gewährleistung von Privatsphäre und ohne Berücksichtigung der Bedarfssituation alleinstehender Frauen sei problematisch. Die vorherrschenden Bedingungen in den Unterkünften, isolierte Standorte, niedrige Personalschlüssel für die Betreuungsarbeit, fehlende Wohnräume nur für Frauen, könnten gewaltfördernd wirken und böten Frauen und ihren Kindern jedenfalls kaum Schutzmöglichkeiten. Für die Frauen seien insbesondere in den ersten Monaten nach ihrer Ankunft in Deutschland aufgrund der Residenzpflicht sowie späterer Wohnsitzauflagen die Möglichkeiten, der Gewalt auszuweichen, eingeschränkt. Bislang gebe es kaum irgendwo Gewaltschutzkonzepte für Flüchtlingsunterkünfte – trotz nationaler und internationaler Vorschriften. Zu den Elementen äußert sich der Paritätische Gesamtverband in dem Papier. Er setzt sich u.a. dafür ein, dass Schutz und Hilfe vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Flüchtlingsunterkünften sichergestellt sein müsse, die Anbindung der Unterbringungseinrichtungen an die vorhandene lokale Infrastruktur zu gewährleisten sei, alle Not- und Gemeinschaftsunterkünfte über ein Gewaltschutzkonzept verfügen müssten, die Einhaltung entsprechender Standards durch regelmäßige Kontrollen überprüft werden und Flüchtlinge nicht länger als drei Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden.