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EKD beendet Streit um Kirchenasyl mit einem Dossier
Den Kirchenasyl-Streit beendet die EKD in einem Dossier vom März 2015 mit der Verkündigung: „Die beiden großen Kirchen haben ihren Streit mit der Bundesregierung und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über das Kirchenasyl vorerst beigelegt.“ Die Behörden verzichten zunächst darauf, ihre Idee zu verwirklichen und die Frist zu verlängern, während der Flüchtlinge in einen anderen Dublin-Staat abgeschoben werden können. Ob diese Idee rechtlich getragen hätte, steht dahin. Die Ungewissheit über die mögliche Beendigung von Kirchenasylen allerdings ist ein Problem. Nun läuft bis zum Herbst zunächst ein Pilotprojekt, in dem die Kirchen, so die EKD, die Möglichkeit erhalten, Fälle, die in einem Kirchenasyl münden könnten, künftig noch einmal vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überprüfen zu lassen. Auf beiden Seiten gibt es zentrale Ansprechpartner. Viele Expertinnen und Experten bezweifeln, dass dies funktionieren kann, z.B. weil bislang die Lösungsmöglichkeiten für viele Kirchenasylfälle nicht vorab, sondern nur während eines bereits gewährten Kirchenasyls im Detail geklärt werden konnte. Sehr missverständlich heißt es in dem EKD-Dossier: „Nunmehr betonen das BAMF und die Kirchen, dass die Kirchen mit dem Kirchenasyl nicht das Ziel verfolgen, eine systematische Kritik am Dublinsystem zu üben.“ Das könnten die Kirchen für sich erklären, aber wohl kaum gemeinsam mit dem außenstehenden BAMF. De facto ergibt sich aus der Tatsache, dass in den letzten Jahren immer mehr Kirchenasyl von Opfern des Dublinsystems gesucht und von den Kirchen gewährt worden ist, eine praktische Kritik am Dublinsystem. Hintergrund des Streits, so das Dossier, sei die stark gestiegene Zahl von Flüchtlingen und Fällen von Kirchenasyl. Genannt werden mit Stand Ende Februar mindestens 226 Fälle mit 411 Schutzsuchenden (Stand 8.4.: 237 Kirchenasyle mit mindestens 426 Personen, davon etwa 118 Kinder). In Deutschland dürfte es jeweils über 20.000 katholische und evangelische Kirchen geben. Es kann also weder von einer Kirchenasyl-Schwemme noch von einer exorbitanten Zahl der Akte zivilen Ungehorsams die Rede sein. Dass Prälat Dr. Dutzmann in einem Interview im Dossier dazu einem „hoffentlich nicht mehr so oft“ kommt, zeigt, dass man sich von einem überschüssig formulierenden Bundesinnenminister, der einen Vergleich zwischen dem Kirchenasyl und der Islamischen Scharia gezogen hatte, einschüchtern ließ. Jetzt wird man abwarten müssen, wie der vereinbarte „Kirchenasylvorprüfungsausschuss“ funktioniert. Unser Tipp: Je weniger Fälle, desto besser. Demut als Methode.