Die Deut­sche Bot­schaft in Bei­rut weist dar­auf hin, dass syri­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge seit dem 5. Janu­ar 2015 bei der Ein­rei­se in den Liba­non der Visums­pflicht unter­lie­gen. Die Bot­schaft weist dar­auf hin, dass der Visums­pflicht auch Per­so­nen unter­fal­len, die sich bereits frü­her im Liba­non auf­ge­hal­ten haben. Es han­delt sich um nicht weni­ger als den Ver­such des Liba­non, die jah­re­lan­ge libe­ra­le Auf­nah­me­po­li­tik herunterzufahren.

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