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Ein weiteres Mal Lektion für die Bundesregierung vom BVerfG
Nach dem Urteil zu den Asylbewerberleistungen hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung im August eine weitere Lektion erteilt. Der Ausschluss nicht-erwerbstätiger Ausländer mit humanitärer Aufenthaltserlaubnis vom Eltern- und Erziehungsgeld ist verfassungswidrig. Die Verfassungsrichter bemängelten an den bisher bestehenden Regelungen einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz sowie gegen das Verbot der geschlechtsbezogenen Diskriminierung. PRO ASYL hat das Urteil am 29. August 2012 kommentiert.