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EGMR verurteilt Schweiz für die Abschiebung in den Sudan
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg urteilte am 7. Januar 2014, dass die Abschiebung eines politischen Oppositionellen der sudanesischen Regierung aus der Schweiz den Mann dem Risiko der Misshandlung in Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ausgesetzt habe. Auf Grundlage neuer Länderberichte und aktueller Rechtsprechungen beurteilte das Gericht die Situation auch für weniger prominente Oppositionelle als „sehr gefährlich“.