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EGMR verurteilt Griechenland
Am 24. April 2014 verurteilte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof Griechenland für die Verletzung von Artikel 3 (Verbot unmenschlicher Behandlung) und Artikel 5 (Recht auf Freiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im Fall der Abschiebehaft eines indonesischen und eines georgischen Staatsbürgers, deren Asylantrag in Griechenland abgelehnt wurde. Das Urteil erklärte die Inhaftierungsbedingungen der Kläger in der Polizeistation in Thessaloniki und dem Haftzentrum Petrou Ralli in Athen im Jahr 2010 als Verstoß gegen die EMRK.