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EGMR erlaubt Abschiebungen von Asylsuchenden in den Irak
In einem Urteil vom 4. Juni 2015 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einer Mehrheitsentscheidung, dass eine irakische Familie im Falle ihrer Abschiebung in den Irak nicht der Gefahr unmenschlicher und erniedrigender Behandlung durch Al Qaeda-Terroristen ausgesetzt sein würde. Zwei Richter stimmten gegen das Urteil. Obwohl die allgemeine Gewaltsituation im Irak sich stark verschlechtert habe seit Beginn der IS-Offensive im letzten Jahr, reiche dies nicht aus, um von Abschiebungen in den Irak abzusehen. UNHCR hatte bereits im Oktober 2014 nachdrücklich gefordert, keine Rückschiebungen vorzunehmen, bis „spürbare Verbesserungen der Sicherheits- und Menschenrechtssituation erfolgt sind“. Dieser klaren Einschätzung widersprach der EGMR in seinem Urteil: Obwohl die Familie aufgrund ihrer Geschäfte mit AmerikanerInnen Opfer mehrerer gewaltvoller Übergriffe durch Al-Qaeda geworden war, seien diese seit 2008 nicht mehr erfolgt, nachdem die Familie die Geschäfte eingestellt hatte, so das Gericht. Damit stimmte die Mehrzahl der Richter mit den schwedischen Behörden überein: Der Familie drohe bei einer Abschiebung keine Gefahr. Sollte dies doch der Fall sein, könne sie Schutz bei den irakischen Behörden beantragen. Die Abschiebung kann jedoch nicht vollzogen werden, solange die Frist einer Beschwerde bei der Großen Kammer des EGMR läuft.