Das Deut­sche Insti­tut für Men­schen­rech­te hat Anfang August 2015 ein Papier „Effek­ti­ver Schutz vor geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt in Flücht­lings­un­ter­künf­ten“ ver­öf­fent­licht. Die­ser Schutz, der unter ande­rem nach der Euro­pa­rats­kon­ven­ti­on gegen Gewalt gegen Frau­en zu gewähr­leis­ten sei, sehe detail­lier­te Ver­pflich­tun­gen des Staa­tes vor. Die­se bezö­gen sich auf geflüch­te­te Frau­en in Flücht­lings­un­ter­künf­ten. Auch in Zei­ten stei­gen­der Flücht­lings­zah­len, wo es zunächst dar­um gehe, Obdach­lo­sig­keit zu ver­mei­den, dür­fe man dabei nicht ste­hen blei­ben. Das Papier will mit der Auf­ar­bei­tung der Rechts­la­ge und Emp­feh­lun­gen zu einer Dis­kus­si­on über die men­schen­rechts­kon­for­me Wei­ter­ent­wick­lung des Gewalt­schutz­sys­tems in Unter­künf­ten beitragen.

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