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Dublin-Verfahren: Zustellung der Bescheide
In einem Bericht des Bundesministerium des Innern an den Innenausschuss des Bundestags zum Stand der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zum Thema „Gewährleistung von effektivem Rechtschutz im Dublin-Verfahren“ und der Praxis der Zustellung von Überstellungsbescheiden heißt es zu der von PRO ASYL monierten Problematik, dass Überstellungsbescheide im Dublin-Verfahren oft erst unmittelbar beim Vollzug der Abschiebung zugestellt werden: „Im Rahmen der Innenministerkonferenz wurde auch die Zustellung der Überstellungsbescheide im Rahmen des Dublin-Verfahrens erörtert. Diese erfolgt nicht durch das Bundesamt selbst, sondern durch die zuständigen Behörden der Länder. Aktuelle Praxis des Bundesamtes ist es, bei Übersendung der Bescheide an die zuständigen Länderbehörden diese zu bitten, „die Zustellung der Bescheide entsprechend § 31 Abs. 1 Satz 4 und 5 AsylVfG vorzunehmen.“ Die Übersendung der Bescheide vom Bundesamt an die Länderbehörden erfolgt in der Regel zwei Wochen vor der Überstellung.“ Eine rechtzeitige Zustellung der Bescheide vor der Abschiebung ist damit nicht sichergestellt. Die Chancen auf Rechtschutz werden so de facto ausgehebelt.