Die Ber­li­ner Aus­län­der­be­hör­de arbei­te bei Abschie­bun­gen von abge­lehn­ten Asyl­be­wer­bern mit einem dubio­sen Gut­ach­ter zusam­men, so berich­te­te das MDR Maga­zin Fakt am 31. März 2015. Aus Gerichts­ak­ten gehe her­vor, dass ein Arzt namens Rai­ner Ler­che nach eige­nen Anga­ben in 50.000 Fäl­len medi­zi­ni­sche Gut­ach­ten im Vor­feld von Abschie­bungs­fäl­len erstat­tet habe. Stimmt die­se Zahl, dann wäre der Gut­ach­ter fast völ­lig von sei­nen Auf­trag­ge­bern abhän­gig gewe­sen und Zeit für eine ärzt­li­che Tätig­keit außer­halb die­ser Tätig­keit wäre wohl kaum geblie­ben. Die Pres­se­stel­le des Senats trat Behaup­tun­gen, der Gut­ach­ter ver­fü­ge über kei­ne ärzt­li­che Appro­ba­ti­on, jedoch ent­ge­gen. Stimmt die Zahl der Fäl­le auch nur annä­hernd, dürf­te es sich um den bun­des­weit prä­gnan­tes­ten Fall der Spe­zia­li­sie­rung eines Arz­tes auf ein Fach­ge­biet han­deln, das es in der ärzt­li­chen Aus­bil­dung jeden­falls nicht gibt: Abschie­bungs­arzt. Vie­le Fra­gen schei­nen noch offen. Man darf gespannt sein, was für Gut­ach­ten mit wel­cher Qua­li­tät sich in man­cher Akte noch fin­den. Das wird den Betrof­fe­nen kaum mehr nüt­zen, aber viel­leicht dazu bei­tra­gen, Miss­stän­de künf­tig zu verhindern.

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