Die Bun­des­re­gie­rung hat am 6. Mai 2015 eine klei­ne Anfra­ge der Bun­des­tags­frak­ti­on Die Lin­ke beant­wor­tet (BT-Druck­sa­chen 18/4794, 18/4640). The­ma: „Dis­kus­sio­nen zur Ein­rich­tung von Tran­sit­zen­tren der Euro­päi­schen Uni­on bzw. ihrer Mit­glied­staa­ten in Tran­sit- und Her­kunfts­staa­ten von Migran­tin­nen und Migran­ten“. Wie­der ein­mal sind die Fra­gen fast inter­es­san­ter als die Ant­wor­ten, die sich weit­ge­hend im Ver­weis auf EU-Papie­re, wie die Rats­schluss­fol­ge­rung des Jus­tiz- und Innen­mi­nis­ter­ra­tes vom 10. Okto­ber 2014, erschöpfen.

Es geht um die jüngst wie­der­be­leb­te Debat­te um die Ein­rich­tung von exter­nen Ein­rich­tun­gen der EU, ins­be­son­de­re in Nord­afri­ka. Seit 2004 sind ähn­li­che Plä­ne immer wie­der ein­mal ins Gespräch gekom­men. Die Ant­wort soll­te man fürs his­to­ri­sche Archiv auf­he­ben. Such­be­griff: Infor­ma­ti­ons­lü­cke. Was hat die Bun­des­re­gie­rung zu wel­chem Zeit­punkt nicht gewusst? Zu den Pla­nungs­stän­den sind die Aus­sa­gen außer­or­dent­lich dürftig.

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