01.09.2014

Newsletter Sep 2014

Die tune­si­schen Behör­den füh­ren sich als Grenz­wäch­ter für Ita­li­en auf, so Sta­te­watch am 12. August 2014 unter der Über­schrift „Tuni­si­an aut­ho­ri­ties under­ta­ke bor­der con­trol for Ita­ly“. Die tune­si­sche Natio­nal­gar­de habe in den letz­ten Mona­ten vie­le Flücht­lings­boo­te „geret­tet“, die über­haupt nicht in See­not gewe­sen sei­en. Ein für mari­ti­me Ope­ra­tio­nen Zustän­di­ger erklär­te in einem Inter­view mit den Autoren, dass das aktu­el­le bila­te­ra­le Abkom­men mit Ita­li­en genau dies vor­sieht, näm­lich dass die tune­si­sche Mari­ne und Natio­nal­gar­de Boo­te, auf denen sich Migran­ten befin­den, auch ohne eine Not­la­ge auf­hal­ten soll. Der Arti­kel schil­dert auch, was sol­chen Auf­grif­fen folgt. Sie wer­den in zwei Kate­go­rien ein­ge­teilt. Die­je­ni­gen aus „unsi­che­ren Staa­ten“ wer­den vom tune­si­schen Roten Kreuz regis­triert und gefragt, ob sie einen Asyl­an­trag stel­len wol­len. Migran­ten aus als sicher ange­se­he­nen Staa­ten wer­den unter extrem schlech­ten Umstän­den unter­ge­bracht, nicht über ihr Recht, einen Asyl­an­trag zu stel­len infor­miert und in Rich­tung auf eine Rück­kehr in die Her­kunfts­staa­ten gedrängt, wie der anonym blei­ben­de Autor behaup­tet. Unter den auf See auf­ge­grif­fe­nen Migran­ten gebe es auch wel­che, die drei Jah­re lang im Lager Chou­cha gelebt hät­ten und sich nach ihrer Ableh­nung auf den Weg gemacht hätten.