Das schreibt Zeit Online am 22.9.2016. Und schreibt rela­tiv vor­sich­tig wei­ter: „Nicht alle Men­schen, deren Asyl­an­trag abge­lehnt wur­de, ver­las­sen Deutsch­land zwangs­läu­fig.“ Der Unklar­hei­ten sind vie­le. Und dass in Deutsch­land nach Anga­ben der Bun­des­re­gie­rung fast 550.000 abge­lehn­te Asyl­be­wer­ber leben, ist die zah­len­mä­ßig leicht ver­än­der­te Neu­auf­la­ge einer Aus­kunft, die sie vor ziem­lich einem Jahr auf eine Anfra­ge der Lin­ken im Bun­des­tag gege­ben hat. Die­se fragt regel­mä­ßig nach den ent­spre­chen­den Sta­tis­ti­ken. Aller­dings hat­ten wir jetzt schon zum zwei­ten Mal ein recht merk­wür­di­ges Echo in der media­len Bericht­erstat­tung. Wenig Inter­pre­ta­ti­ons­ver­su­che und viel Mei­nung. Beson­ders zu ver­blüf­fen scheint die Tat­sa­che, dass ein Groß­teil der irgend­wann ein­mal im Asyl­ver­fah­ren, oft vor sehr lan­ger Zeit, Abge­lehn­ten ein befris­te­tes oder unbe­fris­te­tes Auf­ent­halts­recht hat. Nun ist es so, dass der ein­mal Abge­lehn­te in die­ser Bestands­sta­tis­tik qua­si auf unab­seh­ba­re Zeit ver­bleibt. Hin­ge­gen weiß man fast nichts dar­über, unter wel­chen Bedin­gun­gen und auf­grund wel­cher Tat­sa­chen sich der Auf­ent­halt ver­fes­tigt hat. Die Auf­ent­halts­ver­fes­ti­gung erfolgt auf der Basis recht­li­cher Grund­la­gen. Geschenkt wird einem da nichts. Die Beant­wor­tung der Anfra­ge gibt also viel Anlass zu fra­gen, wenig zu Kra­wall-Bericht­erstat­tung, es sei denn, man will sie. Dan­ke, Herr CDU-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ter Ste­phan Har­barth, für Ihren Hin­weis, dass die astro­no­mi­sche Zahl die Sum­me von 40 Jah­ren ist. Immer­hin. In die­sen 40 Jah­ren, das hät­ten Sie viel­leicht noch aus­füh­ren kön­nen, gab es die unter­schied­lichs­ten Grün­de, aus denen Men­schen am Ende schließ­lich nicht aus­ge­reist sind, nicht aus­rei­sen konn­ten, es auch nicht muss­ten. Weil die Her­kunfts­län­der nicht zurück­nah­men, weil eine Ehe geschlos­sen wur­de, nach län­ge­rem Auf­ent­halt auf der Basis einer der – jün­ge­ren – Blei­be­rechts­re­ge­lun­gen – es ist alles drin in die­sem Pot­pour­ri. Vali­de Daten lie­gen nicht vor. Wir wis­sen nicht ein­mal, ob die ehe­mals im Asyl­ver­fah­ren Abge­lehn­ten und dann legal Geblie­be­nen über­haupt noch im Lan­de sind. Denn einen Über­blick über die nicht geför­der­ten frei­wil­li­gen Aus­rei­sen im unmit­tel­ba­ren Umfeld des Asyls hat die­ser Staat nicht. PRO ASYL hat ver­sucht zu erklä­ren, was Sta­tis­ti­ken und Wir nicht wis­sen. Das hin­dert natür­lich kei­nen Poli­ti­ker dar­an, in Anknüp­fung an irgend­wel­che Zah­len nach mehr Abschie­bun­gen zu rufen. Ein biss­chen schiebt das rela­tiv regel­mä­ßig Die Welt an, so am 27.9.2016 unter der Über­schrift „Die­se Bun­des­län­der schie­ben kaum ab“. Da wird dann der Leser doch ein wenig durch die Blu­me mit einem Bun­des­län­der­ran­king auf­ge­ru­fen, sei­ner Regie­rung vor­zu­hal­ten, man schie­be nicht kon­se­quent genug ab. Obwohl natür­lich auf den Bestand der in den ein­zel­nen Bun­des­län­dern Gedul­de­ten eine Men­ge von Fak­to­ren ein­wir­ken und z.B. Men­schen aus bestimm­ten Her­kunfts­län­dern im einen Bun­des­land sehr viel häu­fi­ger sind als im ande­ren, steht Die Welt nicht an, Bay­ern und Meck­len­burg-Vor­pom­mern zu fei­ern. „Bay­ern scheint sich beson­ders anzu­stren­gen“. Wer den Arti­kel ein wenig gegen den Strich liest, der ver­steht, was die Modell­län­der Bay­ern und MVP unter­neh­men, um „Dul­dun­gen abge­lehn­ter Asyl­be­wer­ber zu ver­hin­dern.“ Näm­lich die enge Aus­le­gung von Ermes­sens­spiel­räu­men, wenn es um medi­zi­ni­sche Dul­dungs­grün­de, drin­gen­de per­sön­li­che Grün­de, die Been­di­gung eines Schul­be­suchs oder die Betreu­ung kran­ker Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ger geht. Bei Bay­ern wird eine beson­de­re Effi­zi­enz der zen­tra­li­sier­ten Orga­ni­sa­ti­on der Rück­füh­rungs­maß­nah­men behaup­tet. Doch trotz die­ser Vor­ein­stel­lung gebührt der Welt Dank, dass sie den Lesern erklärt, dass es im Kern um etwa 50.000 voll­zieh­bar Aus­rei­se­pflich­ti­ge geht, über die man reden kann, wenn man meint, von angeb­li­chen Voll­zugs­de­fi­zi­ten spre­chen zu müs­sen. Doch kaum ist der Stein des angeb­li­chen Ansto­ßes auf die­se Grö­ßen­ord­nung fest­ge­legt, dann geht es wie­der um Pau­schal­be­haup­tun­gen. So schei­tern Rück­füh­rungs­ver­su­che „noch regel­mä­ßig“, etwa weil der Aus­rei­se­pflich­ti­ge unter­tau­che, im Flug­zeug Wider­stand leis­te oder doch wie­der erkran­ke. Was für ein Durch­ein­an­der! Die Anzahl der Wider­stands­hand­lun­gen unmit­tel­bar vor der Abschie­bung ist, so die Anfra­ge­be­ant­wor­tung im Bun­des­tag, gering. In den meis­ten Fäl­len wird ein zwei­ter Abschie­bungs­ver­such mit Char­ter­flie­gern die Abschie­bung schließ­lich durch­ge­setzt haben. Eine erneu­te Erkran­kung, deren Cha­rak­ter nicht nahe an der Lebens­ge­fahr und damit dau­er­haft abschie­bungs­re­le­vant ist, ver­zö­gert eben auch eine Abschie­bung nicht dau­er­haft. Und der unter­ge­tauch­te Aus­rei­se­pflich­ti­ge hat die kon­kre­te Aus­län­der­be­hör­de kaum jemals inter­es­siert. Nicht im Sozi­al­leis­tungs­be­zug – kein Pro­blem. Als „Ille­ga­ler“ auf­ge­grif­fen? Dann wird eben abge­scho­ben. Man kann die Uhr danach stel­len: Spä­tes­tens mit der nächs­ten Anfra­ge der ent­spre­chen­den Bun­des­tags­an­fra­ge der Frak­ti­on Die Lin­ke zur ergän­zen­den Asyl­sta­tis­tik für das Jahr 2016 wird die Debat­te im Spät­som­mer 2017 mit den­sel­ben Unklar­hei­ten und Scheu­klap­pen wei­ter­ge­führt wer­den. Ver­mut­lich auch vor­her schon im Wahlkampf.

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