Fachnewsletter
Die meisten abgelehnten Asylbewerber haben Aufenthaltsrecht
Das schreibt Zeit Online am 22.9.2016. Und schreibt relativ vorsichtig weiter: „Nicht alle Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, verlassen Deutschland zwangsläufig.“ Der Unklarheiten sind viele. Und dass in Deutschland nach Angaben der Bundesregierung fast 550.000 abgelehnte Asylbewerber leben, ist die zahlenmäßig leicht veränderte Neuauflage einer Auskunft, die sie vor ziemlich einem Jahr auf eine Anfrage der Linken im Bundestag gegeben hat. Diese fragt regelmäßig nach den entsprechenden Statistiken. Allerdings hatten wir jetzt schon zum zweiten Mal ein recht merkwürdiges Echo in der medialen Berichterstattung. Wenig Interpretationsversuche und viel Meinung. Besonders zu verblüffen scheint die Tatsache, dass ein Großteil der irgendwann einmal im Asylverfahren, oft vor sehr langer Zeit, Abgelehnten ein befristetes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Nun ist es so, dass der einmal Abgelehnte in dieser Bestandsstatistik quasi auf unabsehbare Zeit verbleibt. Hingegen weiß man fast nichts darüber, unter welchen Bedingungen und aufgrund welcher Tatsachen sich der Aufenthalt verfestigt hat. Die Aufenthaltsverfestigung erfolgt auf der Basis rechtlicher Grundlagen. Geschenkt wird einem da nichts. Die Beantwortung der Anfrage gibt also viel Anlass zu fragen, wenig zu Krawall-Berichterstattung, es sei denn, man will sie. Danke, Herr CDU-Bundestagsabgeordneter Stephan Harbarth, für Ihren Hinweis, dass die astronomische Zahl die Summe von 40 Jahren ist. Immerhin. In diesen 40 Jahren, das hätten Sie vielleicht noch ausführen können, gab es die unterschiedlichsten Gründe, aus denen Menschen am Ende schließlich nicht ausgereist sind, nicht ausreisen konnten, es auch nicht mussten. Weil die Herkunftsländer nicht zurücknahmen, weil eine Ehe geschlossen wurde, nach längerem Aufenthalt auf der Basis einer der – jüngeren – Bleiberechtsregelungen – es ist alles drin in diesem Potpourri. Valide Daten liegen nicht vor. Wir wissen nicht einmal, ob die ehemals im Asylverfahren Abgelehnten und dann legal Gebliebenen überhaupt noch im Lande sind. Denn einen Überblick über die nicht geförderten freiwilligen Ausreisen im unmittelbaren Umfeld des Asyls hat dieser Staat nicht. PRO ASYL hat versucht zu erklären, was Statistiken und Wir nicht wissen. Das hindert natürlich keinen Politiker daran, in Anknüpfung an irgendwelche Zahlen nach mehr Abschiebungen zu rufen. Ein bisschen schiebt das relativ regelmäßig Die Welt an, so am 27.9.2016 unter der Überschrift „Diese Bundesländer schieben kaum ab“. Da wird dann der Leser doch ein wenig durch die Blume mit einem Bundesländerranking aufgerufen, seiner Regierung vorzuhalten, man schiebe nicht konsequent genug ab. Obwohl natürlich auf den Bestand der in den einzelnen Bundesländern Geduldeten eine Menge von Faktoren einwirken und z.B. Menschen aus bestimmten Herkunftsländern im einen Bundesland sehr viel häufiger sind als im anderen, steht Die Welt nicht an, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern zu feiern. „Bayern scheint sich besonders anzustrengen“. Wer den Artikel ein wenig gegen den Strich liest, der versteht, was die Modellländer Bayern und MVP unternehmen, um „Duldungen abgelehnter Asylbewerber zu verhindern.“ Nämlich die enge Auslegung von Ermessensspielräumen, wenn es um medizinische Duldungsgründe, dringende persönliche Gründe, die Beendigung eines Schulbesuchs oder die Betreuung kranker Familienangehöriger geht. Bei Bayern wird eine besondere Effizienz der zentralisierten Organisation der Rückführungsmaßnahmen behauptet. Doch trotz dieser Voreinstellung gebührt der Welt Dank, dass sie den Lesern erklärt, dass es im Kern um etwa 50.000 vollziehbar Ausreisepflichtige geht, über die man reden kann, wenn man meint, von angeblichen Vollzugsdefiziten sprechen zu müssen. Doch kaum ist der Stein des angeblichen Anstoßes auf diese Größenordnung festgelegt, dann geht es wieder um Pauschalbehauptungen. So scheitern Rückführungsversuche „noch regelmäßig“, etwa weil der Ausreisepflichtige untertauche, im Flugzeug Widerstand leiste oder doch wieder erkranke. Was für ein Durcheinander! Die Anzahl der Widerstandshandlungen unmittelbar vor der Abschiebung ist, so die Anfragebeantwortung im Bundestag, gering. In den meisten Fällen wird ein zweiter Abschiebungsversuch mit Charterfliegern die Abschiebung schließlich durchgesetzt haben. Eine erneute Erkrankung, deren Charakter nicht nahe an der Lebensgefahr und damit dauerhaft abschiebungsrelevant ist, verzögert eben auch eine Abschiebung nicht dauerhaft. Und der untergetauchte Ausreisepflichtige hat die konkrete Ausländerbehörde kaum jemals interessiert. Nicht im Sozialleistungsbezug – kein Problem. Als „Illegaler“ aufgegriffen? Dann wird eben abgeschoben. Man kann die Uhr danach stellen: Spätestens mit der nächsten Anfrage der entsprechenden Bundestagsanfrage der Fraktion Die Linke zur ergänzenden Asylstatistik für das Jahr 2016 wird die Debatte im Spätsommer 2017 mit denselben Unklarheiten und Scheuklappen weitergeführt werden. Vermutlich auch vorher schon im Wahlkampf.