Wohn­sitz­auf­la­gen für aner­kann­te Flücht­lin­ge sind nicht mit den Men­schen­rech­ten ver­ein­bar, so eine Stel­lung­nah­me des Deut­schen Insti­tuts für Men­schen­rech­te zu men­schen­recht­li­chen Bewer­tun­gen sol­cher Auf­la­gen für aner­kann­te Flücht­lin­ge, die das Insti­tut samt Pres­se­mit­tei­lung am 15.3.2016 veröffentlicht.

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