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Deutscher Ärztetag: Beschlüsse zu Asylsuchenden
Einige Beschlüsse (ab Seite 278) des 117. Deutschen Ärztetages, der vom 27. Bis 30. Mai 2014 in Düsseldorf stattfand, betreffen Asylsuchende. So fordert der Ärztetag 2014 die Bundesregierung auf, die Voraussetzungen für die vom UN-Antifolterausschuss 2011 gestellten Anforderungen für medizinisch-psychologische Untersuchungen bei Hinweisen auf Folter oder Traumatisierung von Flüchtlingen im Asylverfahren zu schaffen. Der Ärztetag fordert den Bundesgesetzgeber auf, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie ihnen gleichgestellten Ausländerinnen und Ausländern (so auch Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus) die gleichen Rechte bei der Gesundheitsversorgung zukommen zu lassen wie regulär Krankenversicherten. Weiter fordert der Ärztetag den Bundesgesetzgeber auf, einen „Nothilfeparagrafen“ im Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen, um Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus Notfallbehandlungen und Kostenerstattung durch das Sozialamt zu ermöglichen, ohne sie der Gefahr der Abschiebung auszusetzen. Im Hintergrund dieses Beschlusses steht ein Urteil des Bundessozialgerichtes, das die analoge Anwendbarkeit des sogenannten „Nothilfeparagrafen“ verneint hat, wie es sich in § 25 SGB XII findet. Nunmehr erhalten Patienten, die dem Asylbewerberleistungsrecht unterliegen, eine Rechnung und müssen beim Sozialamt den Antrag auf Kostenerstattung stellen. Damit würde der Aufenthaltsstatus bekannt und müsste der Ausländerbehörde gemeldet werden. Reicht der Patient die Rechnung nicht ein und kann selber nicht zahlen, dann bleibt die medizinische Einrichtung auf den Kosten sitzen, obwohl sie selbstverständlich zur Notfallhilfe verpflichtet war.