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Deutsche Regelung zu sicheren Herkunftsstaaten im europäischen Vergleich
Auch im März flackerte die Debatte darüber, ob eventuell noch weitere Balkanstaaten auf die Liste der sicheren Herkunftsstaaten in Deutschland gesetzt werden sollten, wieder auf, so bei einem Treffen der Ministerpräsidenten am 26. März 2015. PRO ASYL hatte schon vor Monaten gewarnt, das Beispiel, irgendwelche Staaten, aus denen eine größere Zahl von Asylantragstellern kommt, im Handumdrehen auf die Liste setzen zu wollen, könne Schule machen. Die Tatsache, dass die Asylantragstellerzahlen aus den vor kurzem zu sicher erklärten Staaten Herzegowina, Bosnien und Serbien nicht signifikant zurückgegangen sind, müsste an der Effizienz der Idee zweifeln lassen. Kraftmeiereien derart, man müsse jetzt etwa kosovarische Asylanträge binnen 14 Tagen entscheiden, lassen sich mangels Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kaum oder nur sehr kurzfristig erreichen. Trotzdem drängen insbesondere Bayern und Sachsen, die CSU und große Teile der CDU immer mal wieder auf Gesetzgebung mit Symbolcharakter. Eines der beliebten Argumente stammt aus dem Sandkastenalter: „Die anderen machen es doch auch.“ So heißt auch ein beim Netzwerk Flüchtlingsforschung bereits am 3. Februar 2015 erschienener Artikel von Claudia Engelmann, in dem die deutsche Regelung zu sicheren Herkunftsstaaten in einem europäischen Vergleich betrachtet wird. Eine wirkliche europäische Einigkeit in dieser Frage, so eines der Ergebnisse, gibt es nicht.