Der gewalt­sa­me Tod des 20-jäh­ri­gen Asyl­su­chen­den Kha­led B. aus Eri­trea scheint auf­ge­klärt. Er war am 13. Janu­ar 2015 tot vor einem Gebäu­de gefun­den wor­den, in dem er mit ande­ren Flücht­lin­gen leb­te. Ein Mit­be­woh­ner soll Kha­led B. getö­tet und inzwi­schen ein Geständ­nis abge­legt haben. Es ist Haft­be­fehl wegen Tot­schlags gegen einen 26-jäh­ri­gen Eri­tre­er erlas­sen wor­den. Der Fall hat­te Auf­se­hen erregt, weil es offen­bar Kom­mu­ni­ka­ti­on­s­pan­nen bei der Poli­zei, mög­li­cher­wei­se aber auch eine feh­ler­haf­te Tat­ort­ar­beit gege­ben hat­te, Vor­wür­fe, die durch die inzwi­schen mög­li­cher­wei­se erfolg­te Auf­klä­rung nicht völ­lig wider­legt wer­den. Die Poli­zei hat­te zunächst mit­ge­teilt, die Ermitt­lun­gen hät­ten bis­lang kei­ne Anhalts­punk­te für eine Fremd­ein­wir­kung erge­ben. Tat­säch­lich hat­te Kha­led B. Stich­ver­let­zun­gen an Hals und Brust erlit­ten. Die Poli­zei­ver­ant­wort­li­chen geben an, man habe von Anfang an auch in Rich­tung eines mög­li­chen Mor­des ermit­telt. Aller­dings hät­ten weder der Not­arzt noch Poli­zei­be­am­te am Tat­ort einen Hin­weis auf ein Fremd­ver­schul­den erken­nen kön­nen. Man sei zunächst von einem offe­nen Bruch des Schlüs­sel­bei­nes aus­ge­gan­gen, den sich Kha­led B. bei einem Sturz hät­te zuge­zo­gen haben kön­nen. Erst ein Gerichts­me­di­zi­ner habe dann spä­ter die Stich­ver­let­zun­gen ent­deckt. Zwei Tage nach Auf­fin­dung der Lei­che stell­te der grü­ne Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Vol­ker Beck Straf­an­zei­ge wegen Straf­ver­ei­te­lung. Zum Anlass nahm er, was damals auch durch die Medi­en ging, näm­lich, dass die Dres­de­ner Poli­zei den Tat­ort über mehr als den Zeit­raum eines Tages nach Auf­fin­dung der Lei­che nicht gesi­chert habe, sodass Spu­ren ver­lo­ren gegan­gen sei­en. Die­ser Vor­wurf steht auch nach der Auf­klä­rung noch im Raum. Dass offen­bar die Tat­waf­fe noch gefun­den und damit ein Hin­weis auf den mut­maß­li­chen Täter gesi­chert wur­de, ent­kräf­tet nicht unbe­dingt den Vor­wurf frü­he­rer Ver­säum­nis­se. Was, wenn es sich um einen exter­nen Täter gehan­delt hät­te? Wären Ver­säum­nis­se bei der Tat­ort­ar­beit dann noch gut­zu­ma­chen gewe­sen? Bleibt es also ledig­lich beim Kom­mu­ni­ka­ti­ons­de­fi­zit? Aller­dings: Hät­te man die Lei­che nicht am Auf­fin­de­ort wei­ter unter­su­chen kön­nen und müs­sen, der immer­hin nahe­leg­te, sich mit diver­sen Sze­na­ri­en zu befas­sen. Kann man töd­li­che Stich­ver­let­zun­gen vor dem Hin­ter­grund eines offe­nen Schlüs­sel­bein­bru­ches wirk­lich über­se­hen? Die Lei­che war ja nicht vom Him­mel gefal­len. War denn nicht schon allein ein offe­ner Schlüs­sel­bein­bruch in der Auf­fin­de­si­tua­ti­on vor dem Gebäu­de Anlass genug, die Spu­ren­si­che­rung in Rich­tung aller bis dahin nicht zu klä­ren­der Sze­na­ri­en nach allen Sei­ten hin offen zeit­nah vor­zu­neh­men? Wie kön­nen Ermitt­ler an einem Tat­ort auf eine der exo­tischs­ten Todes­ur­sa­chen kom­men, die es geben kann? Eine Recher­che im Inter­net ergibt: Der offe­ne Schlüs­sel­bein­bruch ist mit einem Anteil von 0,1 bis 1 Pro­zent an allen Frak­tu­ren am mensch­li­chen Kör­per eine abso­lu­te Rari­tät. Die zum Tode durch Blut­ver­lust füh­ren­de offe­ne Schlüs­sel­beinfrak­tur ohne Ver­bin­dung mit ande­ren Ver­let­zun­gen dürf­te dem­entspre­chend ein so extrem sel­te­nes Gesche­hen sein, dass sie kaum jemals ein Gerichts­me­di­zi­ner auf den Tisch bekom­men hat. Ein ganz nor­ma­ler Ret­tungs­sa­ni­tä­ter oder ein Not­fall­me­di­zi­ner, gar ein Gerichts­me­di­zi­ner, dürf­ten bei der Auf­fin­dung der Lei­che an hun­dert ande­re Todes­ur­sa­chen in Ver­bin­dung mit Blut­ver­lust gedacht haben, bevor sie auf den offe­nen Schlüs­sel­bein­bruch getippt hät­ten. Was man auf den ers­ten Blick sieht, ist häu­fig davon geprägt, was man sehen will. Es bleibt abzu­war­ten, ob die mut­maß­li­chen Ver­säum­nis­se, für die sich die Medi­en nach Auf­klä­rung der Tat bereits nicht mehr im gerings­ten inter­es­sier­ten, bei der Auf­klä­rung der Tat im Gerichts­saal eine Rol­le spie­len wer­den. Die Auf­klä­rung der Tat hat nur begrenzt zur Beru­hi­gung des Kli­mas in Dres­den bei­getra­gen. Denn dies ist seit vie­len Mona­ten pro­ble­ma­tisch. Ins­be­son­de­re seit Beginn der Pegi­da-Pro­tes­te trau­en sich vie­le Flücht­lin­ge zeit­wei­lig kaum noch auf die Stra­ße. Die Aus­brü­che von offe­nem Frem­den­hass tref­fen seit lan­gem ansäs­si­ge Migran­ten wie Flücht­lin­ge gleichermaßen.

http://www.zeit.de/2015/04/tod-asylbewerber-khaled-b-dresden

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015–01/dresden-fleuchtling-asylbewerber-tod-ermittlungen-haftbefehl

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