01.07.2014

Newsletter Jul 2014

Ein Arti­kel im Guar­di­an vom 2. Juni 2014 hat­te hef­ti­ge Debat­ten und Irri­ta­tio­nen aus­ge­löst. Der Arti­kel gab Ein­blick in die aktu­el­le Debat­te um die Fra­ge, ob Asyl­ver­fah­ren außer­halb der EU durch­ge­führt wer­den sol­len. Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen hat­ten bereits zu Beginn der 2000er Jah­re vehe­ment Kri­tik an ähn­li­chen Vor­stö­ßen geübt. Im Guar­di­an hieß es, auch UNHCR wür­de die Mög­lich­keit, außer­halb der EU Auf­fang­la­ger ein­zu­rich­ten und Flücht­lings­an­er­ken­nungs­ver­fah­ren durch­zu­füh­ren nicht aus­schlie­ßen. Vin­cent Coche­tel, Euro­pa-Direk­tor des UNHCRs, wur­de fol­gen­der­ma­ßen zitiert: „Wir wären nicht voll­kom­men gegen exter­ne Prü­fung von Asyl­ver­fah­ren, wenn bestimm­te Stan­dards gewähr­leis­tet wären: das Recht Beschwer­de ein­zu­le­gen, fai­re Ver­fah­ren, das Recht wäh­rend eines Beschwer­de­ver­fah­rens zu blei­ben.“ Bereits am 3. Juni 2014 stell­te UNHCR in einer Pres­ser­klä­rung rich­tig, dass es sich um ein Miss­ver­ständ­nis gehan­delt habe. UNHCR unter­stüt­ze den Vor­schlag nicht, „Auf­fang­la­ger“ in afri­ka­ni­schen oder asia­ti­schen Staa­ten ein­zu­rich­ten als Alter­na­ti­ve zu ande­ren Ant­wor­ten auf die Her­aus­for­de­run­gen und Gefah­ren für Migran­tIn­nen und Flücht­lin­ge, die auf See ihr Leben ris­kie­ren. Es gel­te, Alter­na­ti­ven zu die­sen gefähr­li­chen Über­fahr­ten zu ent­wi­ckeln, durch Resett­le­ment, huma­ni­tä­re Auf­nah­men und Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rungs­pro­gram­me. „Die Asyl­an­trä­ge von Schutz­su­chen­den müs­sen in einem siche­ren Umfeld mit adäqua­ten Ver­fah­rens­stan­dards in Über­ein­stim­mung mit inter­na­tio­na­len Flücht­lings- und Men­schen­rech­ten geprüft wer­den“, heißt es in der Stellungnahme.

http://www.theguardian.com/world/2014/jun/02/europe-refugee-crisis-un-africa-processing-centres?CMP=twt_gu

http://www.unhcr.org/538e0eb46.html