Ein Ever­green aus alten Inte­gra­ti­ons­de­bat­ten zeigt sich im Dezem­ber 2015 bei den Uni­ons­par­tei­en. Sie wol­len Asyl­be­wer­ber zur Inte­gra­ti­on ver­pflich­ten, mög­lichst per Unter­schrift unter ein wie auch immer gear­te­tes Papier. Die For­de­rung sug­ge­rie­re, so der Medi­en­dienst Inte­gra­ti­on, dass es bis­lang an Bereit­schaft dazu feh­le. Es wer­de dabei aber nicht erwähnt, dass bis Okto­ber 2015 Flücht­lin­ge im lau­fen­den Ver­fah­ren über­haupt nicht an Inte­gra­ti­ons­kur­sen teil­neh­men durf­ten. Nach der Asy­l­ent­schei­dung sind die meis­ten, die blei­ben, dann ohne­hin zur Kurs­teil­nah­me ver­pflich­tet. Die größ­te Her­kunfts­grup­pe unter den Teil­neh­mern für Deutsch­kur­se sei­en aktu­ell die Syrer_innen. Anläss­lich die­ser nicht wirk­lich aktu­el­len, son­dern gezielt auf­ge­wärm­ten Debat­te über eine Inte­gra­ti­ons­pflicht für Flücht­lin­ge hat der Medi­en­dienst Inte­gra­ti­on Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen zusammengestellt.

Alle Beiträge von Fachpolitischer Newsletter N° 221 ansehen