Bun­des­kanz­le­rin Mer­kel hat in einer Rede am 7. Okto­ber 2015 vor dem Euro­päi­schen Par­la­ment deut­li­che Wor­te zum Dub­lin-Ver­fah­ren gefun­den: „Sei­en wir ehr­lich: Das Dub­lin-Ver­fah­ren in sei­ner jet­zi­gen Form ist in der Pra­xis obso­let. Es war in der Tat gut gemeint; ohne Zwei­fel. Doch unter dem Strich hat es sich ange­sichts der Her­aus­for­de­run­gen an unse­ren Außen­gren­zen als nicht trag­fä­hig erwie­sen. Ich set­ze mich des­halb dafür ein, dass wir ein neu­es Vor­ge­hen für Fair­ness und Soli­da­ri­tät in der Las­ten­tei­lung ver­ein­ba­ren.“ Seit­dem ver­sucht die Bun­des­re­gie­rung jedoch, das obso­le­te Dub­lin-Ver­fah­ren bei ande­ren Dub­lin-Staa­ten ein­zu­for­dern, es wie­der­zu­be­le­ben usw.

 

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