01.12.2013

Newsletter Dec 2013

Das Pro­jekt Pro­Fil des Cari­tas­ver­ban­des für die Diö­ze­se Osna­brück ent­wi­ckelt Infor­ma­ti­ons­falt­blät­ter, die bei der Bera­tung jun­ger Flücht­lin­ge ein­ge­setzt wer­den kön­nen. Im Novem­ber erschien Fly­er Nr. IV „Aus­bil­dung mit Auf­ent­halts­ge­stat­tung, Dul­dung oder Auf­ent­halts­er­laub­nis aus huma­ni­tä­ren Grün­den“. Er ent­hält Infor­ma­tio­nen dar­über, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen Flücht­lin­ge nach dem Inkraft­tre­ten der neu­en Beschäf­ti­gungs­ver­ord­nung am 1. Juli 2013 eine betrieb­li­che, schu­li­sche oder außer­be­trieb­li­che Aus­bil­dung absol­vie­ren kön­nen. Das Falt­blatt kann von der Inter­net­sei­te http://www.caritas-os.de/83541.html her­un­ter­ge­la­den oder zur­zeit auch kos­ten­frei beim Cari­tas­ver­band Osna­brück bestellt wer­den. Eben­falls ver­füg­bar sind wei­te­re recht­li­che Infor­ma­tio­nen zu Schul­pflicht und Sprach­för­de­rung, zu Sprach­kur­sen und der Nach­ho­lung von Schul­ab­schlüs­sen für Flücht­lin­ge mit unge­si­cher­tem Auf­ent­halts­sta­tus und zum The­ma „Stu­die­ren mit Auf­ent­halts­ge­stat­tung, Dul­dung oder Auf­ent­halts­er­laub­nis aus huma­ni­tä­ren Gründen“.