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Caritas Essen: Kritik an Wohnsitzbeschränkung
Die Caritas im Ruhrbistum kritisiert in einer Pressemitteilung vom 12.8.2016, dass bereits kurz nach Inkrafttreten des Integrationsgesetzes immer mehr Ausländerbehörden Flüchtlinge an die Orte ihrer Erstaufnahme im Bundesgebiet zurückschicken. In NRW und einigen Bundesländern fehlten aber klare Regelungen zur Umsetzung des Gesetzes. Selbst wer eine Wohnung gefunden hat und einrichten könnte, so die Caritas an einem Beispiel, sei nicht davor gefeit, von der Ausländerbehörde die Aufforderung zu erhalten, die Wohnung zu verlassen und zum Ort der Erstaufnahme zurückzukehren, wo er wieder in der provisorischen Wohnsituation in einer Flüchtlingsunterkunft landen würde. Zwar müsse die vom Land zu erstellende Durchführungsverordnung integrationsfördernd sein und dürfe Umzüge nicht unmöglich machen, andererseits sieht die Caritas offenbar einen Trend mancher Kommunen, die Zuwanderung in Ruhrgebietsstädte zu fördern.