Die Cari­tas im Ruhr­bis­tum kri­ti­siert in einer Pres­se­mit­tei­lung vom 12.8.2016, dass bereits kurz nach Inkraft­tre­ten des Inte­gra­ti­ons­ge­set­zes immer mehr Aus­län­der­be­hör­den Flücht­lin­ge an die Orte ihrer Erst­auf­nah­me im Bun­des­ge­biet zurück­schi­cken. In NRW und eini­gen Bun­des­län­dern fehl­ten aber kla­re Rege­lun­gen zur Umset­zung des Geset­zes. Selbst wer eine Woh­nung gefun­den hat und ein­rich­ten könn­te, so die Cari­tas an einem Bei­spiel, sei nicht davor gefeit, von der Aus­län­der­be­hör­de die Auf­for­de­rung zu erhal­ten, die Woh­nung zu ver­las­sen und zum Ort der Erst­auf­nah­me zurück­zu­keh­ren, wo er wie­der in der pro­vi­so­ri­schen Wohn­si­tua­ti­on in einer Flücht­lings­un­ter­kunft lan­den wür­de. Zwar müs­se die vom Land zu erstel­len­de Durch­füh­rungs­ver­ord­nung inte­gra­ti­ons­för­dernd sein und dür­fe Umzü­ge nicht unmög­lich machen, ande­rer­seits sieht die Cari­tas offen­bar einen Trend man­cher Kom­mu­nen, die Zuwan­de­rung in Ruhr­ge­biets­städ­te zu fördern.

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