Fachnewsletter
Bundesverfassungsgericht hebt Urteil gegen Mitarbeitende des Flüchtlingsrates Brandenburg auf
Gegen die deutschen obrigkeitsstaatlichen Traditionen hat sich das Bundesverfassungsgericht mit einer Entscheidung vom 24. Juli 2013 gewandt und das Strafurteil gegen Mitarbeiter des Flüchtlingsrates Brandenburg aufgehoben. Der vom Flüchtlingsrat der Stadt Brandenburg an der Havel öffentlich zugestellte „Denkzettel für strukturellen und systeminternen Rassismus“ an das Rechtsamt der Stadt Brandenburg a.d.H. fällt unter das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Der Flüchtlingsrat hatte eine Mitarbeiterin des Rechtsamtes der Stadt Brandenburg unter Namensnennung massiv kritisiert. Im März 2012 wurden zwei Mitarbeiter deshalb wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt. Die eingelegte Berufung wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Deshalb war Karlsruhe am Zuge. Gerade das Recht, behördliche Maßnahmen ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehöre zum Kernbereich der Meinungsfreiheit. Wie der republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein und der Flüchtlingsrat Brandenburg in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 9. August 2013 erklären, fühlen beide Organisationen sich durch das Urteil gestärkt, wenn sie mit staatlichem Rassismus konfrontiert werden. Sie beziehen sich dabei auf das Beispiel öffentlich bekannt gewordener Äußerungen der Richterin Petzoldt am Amtsgericht Eisenhüttenstadt.