01.12.2012

Newsletter Dec 2012

Der Bun­des­tag debat­tier­te am 8. Novem­ber 2012 über den Schutz und die Auf­nah­me syri­scher Flücht­lin­ge in der EU und in Deutsch­land. Anlass für die Debat­te waren vor­lie­gen­de Anträ­ge von Lin­ken und Grü­nen. Für die CDU/CSU wie­der­hol­te Hel­mut Brandt, vor der akti­ven Auf­nah­me von Flücht­lin­gen habe für die Bun­des­re­gie­rung die Hil­fe vor Ort Prio­ri­tät. Die Flücht­lin­ge woll­ten dort gar nicht weg. Ein natio­na­ler Allein­gang sei nicht sinn­voll und die Durch­füh­rung eines Auf­nah­me­ver­fah­rens ohne­hin logis­tisch schwie­rig. Zur For­de­rung, Visa­an­trä­ge syri­scher Staats­an­ge­hö­ri­ger, ins­be­son­de­re von Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen in Deutsch­land leben­de Per­so­nen, schnell und wohl­wol­lend zu bear­bei­ten, wird die Rechts­la­ge zitiert, die so gar nichts an Schnel­lig­keit und Wohl­wol­len mög­lich macht, wenn man denn an allen Anfor­de­run­gen des Visum­ver­fah­rens fest­hält. Brandts Aus­füh­run­gen gera­ten denn auch durch­weg zynisch: „Ange­sichts der augen­blick­li­chen Lage in Syri­en wird die Rück­kehr­ab­sicht der­zeit nur sel­ten nach­weis­bar sein.“, so Brandt zur Ertei­lung von Kurz­zeit­vi­sa. Auch zur Ertei­lung von Lang­zeit­vi­sa an Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge zitiert er die Rechts­la­ge und kommt zu dem Schluss, man sol­le von der restrik­ti­ven Pra­xis nicht abwei­chen: „Wir wol­len kein Asyl durch die Hin­ter­tür.“. Schließ­lich ver­wei­gert er sich der For­de­rung nach einer Kün­di­gung des deutsch-syri­schen Rück­über­nah­me­ab­kom­mens. Man habe ja nun einen gül­ti­gen Abschie­bungs­stopp, sodass es für die Kün­di­gung kei­ne Ver­an­las­sung gebe. „Über­dies hege ich immer noch die Hoff­nung, dass die­ser Bür­ger­krieg in abseh­ba­rer Zeit endet. Dann aber wer­den wir das Abkom­men brau­chen.“ Falls sich Deutsch­land irgend­wann zu einem spä­te­ren Zeit­punkt zu einem Auf­nah­me­pro­gramm ent­schlie­ße, wer­de dies ange­sichts der Dimen­si­on des syri­schen Flücht­lings­pro­blems kein Resett­le­ment im Sin­ne einer Dau­er­auf­nah­me in Deutsch­land sein. Mög­lich wäre nur eine vor­über­ge­hen­de huma­ni­tä­re Auf­nah­me für die Dau­er des Kon­flik­tes. Ute Gra­nold von der CDU/CSU ergänzt in ihrer Rede, es müs­se klar sein, dass die von der Oppo­si­ti­on gefor­der­ten umfang­rei­chen Resett­le­ment-Pro­gram­me Fak­ten schaf­fen wür­den, die unge­wollt dem Assad-Regime in die Hän­de spie­len könn­ten. Ein wohl­fei­les und fast immer ver­wend­ba­res Argu­ment gegen jede Art von Resett­le­ment-Pro­gramm. Hart­frid Wolff von der FDP, immer gut für unge­wöhn­li­che For­mu­lie­run­gen, äußert sich in sei­ner Rede eben­falls zur Fra­ge der Kün­di­gung des Rück­über­nah­me­ab­kom­mens. Ein sol­ches Vor­ge­hen „könn­te auch so ver­stan­den wer­den, dass wir nicht mehr an einen bal­di­gen Frie­den in Syri­en glau­ben. Wir soll­ten, mei­ne ich, alles ver­mei­den, was als Zei­chen der Hoff­nungs­lo­sig­keit gedeu­tet wer­den könn­te.“. Die Kün­di­gung eines Abschie­bun­gen erleich­tern­den Ver­trags­werks, geschlos­sen mit einem men­schen­rechts­ver­let­zen­den Regime – ein Zei­chen der Hoff­nungs­lo­sig­keit? Immer­hin signa­li­siert Wolff dem UNHCR Ver­ständ­nis für die Situa­ti­on von Flücht­lin­gen, die aus Dritt­staa­ten geflo­hen in Syri­en als Flücht­lin­ge leben. Viel­leicht bie­te es sich an, das Resett­le­ment-Kon­tin­gent ent­spre­chend zu nut­zen, for­mu­liert Wolff. Da müss­te man aller­dings erheb­lich auf­sto­cken, wenn irgend­je­mand davon etwas haben soll­te. Darf man auf die FDP trotz die­ser Rede hoffen?