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Bundestagsdebatte über Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Syrien
Am 26. Januar 2012 hat der Bundestag über einen Antrag der Fraktion Die Linke für einen Abschiebestopp und ein Bleiberecht für Flüchtlinge aus Syrien debattiert. Die Regierungskoalition verteidigte wortreich das syrische Rückübernahmeabkommen. Der parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Christoph Bergner, bemerkte laut Protokoll der Bundestagsdebatte, das Abkommen beschränke sich auf „prozedurale Regelungen“, andere mit Abschiebungen verbundene Fragen seien durch das Abkommen überhaupt nicht berührt. Der FDP-Abgeordnete Serkan Tören legte offen, warum es bisher lediglich eine weiche Empfehlung des BMI an die Länder gibt, Abschiebungen nach Syrien seien zur Zeit nicht ratsam. Tören: da nicht absehbar sei, wie sich die politische Situation entwickle, könne man eine dauerhafte Entscheidung nicht treffen. Man sehe, dass sich die Staaten in Nordafrika bereits stabilisierten. Auch Tören begründet die Unwilligkeit, das syrische Rückübernahmeabkommen zu kündigen, mit dessen lediglich technischem Charakter. Jeder Staat sei ohnehin völkerrechtlich zur Rücknahme seiner Staatsangehörigen verpflichtet. Für die CDU/CSU-Fraktion toppte der Abgeordnete Michael Frieser diese Argumente: „Die Kündigung des Rückführungsabkommens hat mit der Aufhebung der Abschiebung, also damit, dass in dieses Land wegen der Zustände dort nicht abgeschoben wird, überhaupt nichts zu tun. Im Gegenteil: im Grunde verpflichten wir das Assad-Regime nach wie vor, an einem völkerrechtlichen Vertrag festzuhalten. Denn wenn wir Staaten, die sich in dieser Art und Weise verhalten, auch noch aus ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen entlassen, dann entbinden wir sie ja jeglicher Verpflichtung. Damit erreichen wir genau das Gegenteil von dem, was wir eigentlich wollen.“