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Bundestagsanhörungen zu ‚sicheren Herkunftsländern‘
Das Vorhaben der Bundesregierung, Serbien, Mazedonien sowie Bosnien-Herzegowina asylrechtlich als sichere Herkunftsländer einzustufen, erfuhr im Bundestag neben einiger Unterstützung auch viel Kritik. Der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Manfred Schmidt, verwies auf die mehr als 100.000 anhängigen Asylverfahren. Die Verfahren der Antragsteller aus den drei Westbalkanstaaten würden Ressourcen des Amtes bei einer relativ geringen Schutzquote binden. Man habe deshalb nicht die Zeit, sich um die Fälle zu kümmern, die tatsächlich des Schutzes bedürfen. Dr. Karin Waringo warf dem Entwurf der Bundesregierung vor, die gesellschaftliche Diskriminierung der Roma werde ignoriert oder verharmlost. Für die Mehrheit der Roma gebe es kein Entkommen aus dem nahezu vollkommenen gesellschaftlichen Ausschluss und das sei unter dem Gesichtspunkt der Asylrelevanz individuell ins Auge zu fassen. Es gebe in allen drei Staaten gravierende politische und soziale Spannungen, die zum Teil ethnisch überlagert seien. Reinhard Marx verwies darauf, dass die Listung von drei weiteren Staaten als sicher mit Unionsrecht nicht vereinbar sei. Von der EU würden auch schwerwiegende Diskriminierungen, soweit sie kumulativ auftreten, als Merkmal für eine Verfolgung anerkannt. Dies sei bei den Prüfkriterien für die Listung von Herkunftsstaaten als sicher zu berücksichtigen. Alle Stellungnahmen sind als Ausschussdrucksache verfügbar.