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Bundessozialgericht: Kindergeld für UMF und unbegleitete junge Erwachsene
Das Bundessozialgericht hat am 5. Mai 2015 entschieden, dass Kindergeld von Personen mit einem Aufenthaltsstatus gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG selbst dann bezogen werden kann, wenn sie nicht erwerbstätig sind. Damit sind auch junge Erwachsene leistungsberechtigt, die beispielsweise wegen des Schulbesuchs nicht arbeiten können.
Das Bundessozialgericht hält fest, dass die bisherige Regelung durch den Gesetzgeber „übersehen“ wurde und die besondere Konstellation von jungen Erwachsenen, die noch keine Arbeit aufnehmen können, „versehentlich nicht geregelt wurde.“ Das Gericht beschreibt das Problem damit sehr wohlwollend. Tatsächlich hat der Gesetzgeber beständig dafür gesorgt, dass für Flüchtlinge rechtliche Sonderregime gelten. Gerade deshalb ist der beschwerliche und lange Weg über die Gerichte teilweise die einzige Möglichkeit für eine Gleichbehandlung für Flüchtlinge zu sorgen.