Die Zahl der Gedul­de­ten ist bin­nen eines Jah­res um 42.500 auf 155.500 zum Stich­tag 31.12.2015 gestie­gen. Knapp 30.000 von ihnen leben bereits seit mehr als sechs Jah­ren, 25.000 sogar seit mehr als acht Jah­ren in Deutsch­land – trotz der zum 1.8.2015 in Kraft getre­te­nen Blei­be­rechts­re­ge­lung des § 25 b Auf­enthG. Hin­zu kom­men noch 49.000 Aus­rei­se­pflich­ti­ge ohne Dul­dung, deren Zahl immer wie­der im Zusam­men­hang mit dem öffent­lich beklag­ten Voll­zugs­de­fi­zit genannt wird. Im Aus­län­der­zen­tral­re­gis­ter gibt es jedoch erheb­li­che Unge­nau­ig­kei­ten, ins­be­son­de­re auch in Bezug auf die Aus­rei­se­pflich­ti­gen ohne Dul­dung. Die Bun­des­re­gie­rung gesteht in ihrer Ant­wort auf eine Klei­ne Anfra­ge im Bun­des­tag (BT-Druck­sa­che 18/7800, 18/7344) ein, dass sich Aus­sa­gen dazu, wie vie­le die­ser Per­so­nen sich mög­li­cher­wei­se gar nicht mehr in Deutsch­land auf­hal­ten, auf­grund der unsi­che­ren Daten­la­ge und der Zustän­dig­keit der Län­der nicht tref­fen las­sen. Es besteht Anlass zur Ver­mu­tung, dass sich zumin­dest ein gro­ßer Anteil der Aus­rei­se­pflich­ti­gen ohne Dul­dung nur noch als Kar­tei­lei­che im AZR fin­det, nicht jedoch in Deutschland.

Alle Beiträge von Fachpolitischer Newsletter N° 223 ansehen