Die War­te­zeit von Asyl­su­chen­den, bis sie end­lich einen förm­li­chen Asyl­an­trag stel­len kön­nen, ist immer noch lang. Dies ergibt sich aus einer Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine schrift­li­che Anfra­ge der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Ulla Jelp­ke (Die Lin­ke). Dem­nach betrug die­se War­te­zeit vor der Asyl­an­trag­stel­lung im ers­ten Halb­jahr 2016 5,1 Mona­te, bei Antrag­stel­lung im Juli 2016 über­ra­schen­der­wei­se sogar 7,3 Mona­te. Die Bun­des­re­gie­rung hat dies rela­ti­viert, weil auch Fäl­le in die Sta­tis­tik ein­ge­hen, in denen es kei­nen zeit­li­chen Zusam­men­hang zwi­schen Ein­rei­se und Asyl­an­trag­stel­lung gibt, etwa wenn jemand mit einem Tou­ris­ten­vi­sum ein­ge­reist ist. Den Erfah­run­gen von Flücht­lin­gen, ihren Unter­stüt­zern und Anwäl­ten aber ent­spre­chen die­se War­te­zei­ten durch­aus. Den­noch dürf­te die immer noch lan­ge Durch­schnitts­dau­er vor­ran­gig auf die spä­te Abar­bei­tung des Rück­stan­des der im letz­ten Jahr ins Land Gekom­me­nen zurückgehen.

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