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Bundesregierung zur Umsetzung des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens
Die Bundesregierung hat am 2.6.2016 eine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke zur Umsetzung des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens beantwortet (BT-Drucksachen 18/8328, 18/8654). Ausgeführt wird, wie die Bundesregierung Asylverfahren in Griechenland für Schutzsuchende unter anderem durch das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen EASO unterstützt, z.B. durch die Entsendung von Mitarbeitern. Experten des BAMF arbeiteten mit griechischen Kollegen zur Förderung eines effektiven Asylverfahrens zusammen, Entscheidungen über Asylanträge allerdings fällten lediglich griechische Behördenmitarbeiter. Im Rahmen des EASO-Einsatzes sind mehrere Mitarbeiter des Bundesamtes dennoch mit der Durchführung von Interviews und der Vorbereitung der Asylentscheidungen befasst.