Eine ande­re Anfra­ge­be­ant­wor­tung der Bun­des­re­gie­rung liegt auf eine Klei­ne Anfra­ge der Links-Frak­ti­on hin vor. Dabei geht es um die „Umset­zung des Daten­aus­tausch­ver­bes­se­rungs­ge­set­zes“ (BT-Druck­sa­chen 18/9550, 18/9765). Nach­dem 47 Mil­lio­nen Euro an Kos­ten für den Ankunfts­nach­weis ent­stan­den sind, der im Durch­schnitt weni­ger als einen Monat gül­tig ist, erklärt die Bun­des­re­gie­rung end­lich, dass die Mög­lich­keit einer Zusam­men­füh­rung von Ankunfts­nach­weis, die­sem pro­vi­so­ri­schen Papier, und der Beschei­ni­gung über die Auf­ent­halts­ge­stat­tung geprüft wer­de. 130.000 Ankunfts­nach­wei­se waren bis zum 13.9.2016 in der Welt.

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