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Bundesregierung zur Umsetzung des Datenaustauschverbesserungsgesetzes
Eine andere Anfragebeantwortung der Bundesregierung liegt auf eine Kleine Anfrage der Links-Fraktion hin vor. Dabei geht es um die „Umsetzung des Datenaustauschverbesserungsgesetzes“ (BT-Drucksachen 18/9550, 18/9765). Nachdem 47 Millionen Euro an Kosten für den Ankunftsnachweis entstanden sind, der im Durchschnitt weniger als einen Monat gültig ist, erklärt die Bundesregierung endlich, dass die Möglichkeit einer Zusammenführung von Ankunftsnachweis, diesem provisorischen Papier, und der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung geprüft werde. 130.000 Ankunftsnachweise waren bis zum 13.9.2016 in der Welt.