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Bundesregierung zur Praxis des Kirchenasyls und zu Rücküberstellungen nach Ungarn
Die Bundestagsfraktion Die Linke hat mit einer Anfrage auf die Beendigung eines Kirchenasyls durch die Polizei in Nordrhein-Westfalen reagiert, bei der das zuständige Verwaltungsgericht die Überstellung nach Ungarn dann doch für unzulässig erklärt hat. Aus der Anfragebeantwortung von Seiten der Bundesregierung (BT-Drucksachen 18/9638, 18/9894) ergibt sich unter anderem, dass die Bundesregierung sich weigert, trotz wahrgenommener Defizite im ungarischen Asylsystem Überstellungen nach Ungarn generell auszusetzen, wie dies einige andere EU-Mitgliedstaaten tun. Auch Verwaltungsgerichte lehnen in sehr vielen Fällen Überstellungen nach Ungarn im Eilverfahren ab.