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Bundesregierung zur Menschenrechtslage in Senegal
Die Bundesregierung hat am 17.6.2016 eine Kleine Anfrage der Grünen zur „Menschenrechtslage in Senegal“ beantwortet (BT-Drucksache 18/8495, 18/8819). Überraschend widersprüchlich die Auskünfte der Bundesregierung, die behauptet, es seien im Senegal weder unmittelbar noch mittelbar staatliche Repressionen gegenüber bestimmten Personen oder Personengruppen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe bekannt. An anderen Stellen aber bestätigt die Bundesregierung durch ihre Auskünfte, dass es eine ganze Reihe von Verurteilungen und Festnahmen wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen unter Erwachsenen gibt und dass staatliche Stellen häufig Schutz vor Menschenrechtsverletzungen durch nichtstaatliche Akteure nicht gewähren. Auch ist Genitalverstümmelung zwar strafbar, aber der Bundesregierung sind keine Verurteilungen bekannt. Die Grünen im Bundestag nahmen dies zum Anlass für die Forderung, Senegal von der Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu streichen. Die Bundesregierung sei ihrer Pflicht, die Entwicklung der Menschenrechtslage in den sicheren Herkunftsstaaten regelmäßig zu überprüfen, im Falle Senegals seit 1993 nicht nachgekommen. Luise Amtsberg, flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen, wies darauf hin, dass die Schutzquote für Asylsuchende aus dem Senegal EU-weit 2014 34,3 % betragen habe, während in Deutschland ankommende Senegalesen in ein Schnellverfahren hineingezwungen würden.