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Bundesregierung zur menschenrechtlichen Lage in Serbien, Bosnien und Herzegowina
Die Bundesregierung hat zwei Kleine Anfragen der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur menschenrechtlichen Lage in Bosnien und Herzegowina sowie in Serbien am 28.9. und 7.10.2016 beantwortet (BT-Drucksachen 18/9439, 18/9929, 18/9391, 18/9832). Beide Staaten hatte man im Jahr 2014 zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Anlässlich der Anfragebeantwortung erklärten Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik, und Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik, die Einstufung Serbiens als sicherer Herkunftsstaat bleibe das falsche Signal. 37 Angriffe auf Journalisten, bei denen die Bundesregierung nicht wisse, ob es strafrechtliche Konsequenzen gegeben habe, gewalttätige Übergriffe gegen Schwule und Lesben seien weitere Problem. Roma hätten, wie sich aus der Anfragebeantwortung ergebe, deutlich geringere Bildungschancen. Der erstarkende Antisemitismus gebe Anlass zu großer Sorge. Der bosnische Staat wiederum sei nicht in der Lage, Roma und andere Minderheiten vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen, die in der Zusammenschau so schwerwiegend sind, dass ihnen Verfolgungscharakter zukommt. Dies gelte vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung körperliche Misshandlungen von Roma und anderen Minderheiten und Randgruppen bei polizeilichen Verhören und in Haft konstatiere, ebenso fast unlösbare Probleme der Roma beim Zugang zu Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung. Roma-Kinder würden auch von Seiten der Schulen ausgegrenzt und ein Drittel der schulpflichtigen Roma-Kinder besucht, so auch die Bundesregierung, keine Schule. Ein Staat, in dem einer Gruppe Verfolgung droht, könne kein sicherer Herkunftsstaat sein, wie sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergebe.