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Bundesregierung zur Erreichbarkeit deutscher Auslandsvertretungen für syrische Flüchtlinge
Die Bundesregierung hat in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke zum Thema der „Erreichbarkeit der deutschen Auslandsvertretungen für syrische Flüchtlinge und ihre Angehörigen“ (BT-Drucksachen 18/2563 und 18/2465) Auskunft gegeben. Im Hintergrund stehen lange Verzögerungen bei der Ausstellung von Dokumenten für syrische Flüchtlinge, nachdem eine Aufnahmezusage eines Bundeslandes bereits vorliegt. Dies hat in einigen Fällen zu der erneuten Flucht der Betroffenen geführt und sie in Gefahr gebracht. Auch sind die Zuständigkeiten der Auslandsvertretungen schwer nachzuvollziehen. In der Beantwortung finden sich zum Teil interessante Statistiken, etwa ein statistischer Überblick über die Asylanträge von Asylsuchenden aus Syrien seit dem Jahr 2011, verbunden mit einer detaillierten Auflistung nach den Volkszugehörigkeiten. Interessant auch eine weitere Zahl. Ende Juli lebten 83.846 syrische Staatsangehörige in Deutschland, von denen 57.912 erst nach 2011 eingereist sind. Die Gruppe der Geduldeten unter ihnen ist relativ klein. Etwa 1.000 Syrerinnen und Syrer haben lediglich eine Duldung.