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Bundesregierung zur Bearbeitung von Asylanträgen ukrainischer Flüchtlinge
Die Bundesregierung hat am 18.7.2016 eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke (BT-Drucksachen 18/9010, 18/9219) beantwortet. Thema: Bearbeitung von Asylanträgen ukrainischer Flüchtlinge. Ende Juni 2016 waren beim BAMF 6.299 Asylverfahren ukrainischer Staatsangehöriger anhängig. Im ersten Halbjahr wurden 1.474 Anträge gestellt, im gleichen Zeitraum 1.292 entschieden. Auffällig ist die hohe Zahl der sonstigen Verfahrenserledigungen (die meisten vermutlich aufgrund der festgestellten Zuständigkeit eines anderen Staates im Rahmen der Dublin-Verordnung, in diesem Jahr bereits 698 Fälle. 570 Ablehnungen beim Bundesamt stehen lediglich 10 Fälle einer Anerkennung als Flüchtling, 7 Fälle der Gewährung eines subsidiären Schutzes und weitere 7, in denen Abschiebeverbot festgestellt wurde, gegenüber. Die Ablehnungen dürften sich, ohne dass dies die Bundestagsdrucksache auswiese, überwiegend auf das Argument einer inländischen Fluchtalternative stützen. Sehr viel mehr Asylanträge von ukrainischen Staatsangehörigen werden z.B. in Polen gestellt, wenngleich deren Zahl im Vergleich zu den Jahren 2014 und 2015 gesunken ist. Die Anerkennungsquote betrug in diesem Jahr bislang 1,4 Prozent in Polen. Allein 2015 hat Polen mehr als 10.000 ukrainische Staatsangehörige in die Ukraine abgeschoben.