Die Bun­des­re­gie­rung hat am 18.7.2016 eine Klei­ne Anfra­ge der Bun­des­tags­frak­ti­on Die Lin­ke (BT-Druck­sa­chen 18/9010, 18/9219) beant­wor­tet. The­ma: Bear­bei­tung von Asyl­an­trä­gen ukrai­ni­scher Flücht­lin­ge. Ende Juni 2016 waren beim BAMF 6.299 Asyl­ver­fah­ren ukrai­ni­scher Staats­an­ge­hö­ri­ger anhän­gig. Im ers­ten Halb­jahr wur­den 1.474 Anträ­ge gestellt, im glei­chen Zeit­raum 1.292 ent­schie­den. Auf­fäl­lig ist die hohe Zahl der sons­ti­gen Ver­fah­rens­er­le­di­gun­gen (die meis­ten ver­mut­lich auf­grund der fest­ge­stell­ten Zustän­dig­keit eines ande­ren Staa­tes im Rah­men der Dub­lin-Ver­ord­nung, in die­sem Jahr bereits 698 Fäl­le. 570 Ableh­nun­gen beim Bun­des­amt ste­hen ledig­lich 10 Fäl­le einer Aner­ken­nung als Flücht­ling, 7 Fäl­le der Gewäh­rung eines sub­si­diä­ren Schut­zes und wei­te­re 7, in denen Abschie­be­ver­bot fest­ge­stellt wur­de, gegen­über. Die Ableh­nun­gen dürf­ten sich, ohne dass dies die Bun­des­tags­druck­sa­che aus­wie­se, über­wie­gend auf das Argu­ment einer inlän­di­schen Flucht­al­ter­na­ti­ve stüt­zen. Sehr viel mehr Asyl­an­trä­ge von ukrai­ni­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen wer­den z.B. in Polen gestellt, wenn­gleich deren Zahl im Ver­gleich zu den Jah­ren 2014 und 2015 gesun­ken ist. Die Aner­ken­nungs­quo­te betrug in die­sem Jahr bis­lang 1,4 Pro­zent in Polen. Allein 2015 hat Polen mehr als 10.000 ukrai­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge in die Ukrai­ne abgeschoben.

Alle Beiträge von Fachpolitischer Newsletter N° 227 ansehen